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Ermittlungen: BSR kritisiert "Vorverurteilung" durch Korruptionsermittler

Bestechlichkeit sowie Verrat von Dienstgeheimnissen in acht Fällen wirft die Staatsanwaltschaft Lothar Kramm vor, der Finanzvorstand der Berliner Stadtreinigung ist. Die BSR spricht von einer Vorverurteilung.

Der ebenfalls angeklagte Entsorgungslobbyist Herbert G. soll den Bestechungsversuch unternommen haben – und in sechs Fällen zum Verrat von Dienstgeheimnissen angestiftet haben. Sein Ziel: Die Vergabe des BSR-Auftrags für die Sanierung der Müllverbrennungsanlage in Ruhleben zu beeinflussen. Auftragswert: 150 Millionen Euro.

Die BSR spricht von einer „Vorverurteilung“ Kramms und der Chef des Aufsichtsrats Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) teilt diese Auffassung. Ein „völlig solides Verhalten“ bescheinigt BSR-Chefin Vera Gäde-Butzlaff ihrem Finanzchef. Es sei „nichts an Geheimnissen herausgedrungen“, was ihm zuzuordnen sei. Auch nicht die eine, nicht für Teilnehmer an der Ausschreibung bestimmte Zahl: das von der BSR errechnete Auftragsvolumen, von dem Lobbyist Herbert G. erfuhr.

Wegen dieses Vorfalls hatte die BSR dann Anzeige gegen unbekannt gestellt. Gäde-Butzlaff zufolge waren in dieser frühen Phase der Ausschreibung noch viele Personen auch aus Ingenieur- und Anwaltbüros im Boot. Bei der späteren heißen Vergabephase sei nichts nach außen gelangt, obwohl Kramm beteiligt war. Und die vom mitangeklagten Lobbyisten vertretene Firma habe sich von selbst aus dem Vergabeverfahren zurückgezogen.

„Für die Anklage spielt das keine Rolle, es kommt auf die Unrechtsvereinbarung an“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner. Diese habe Kramm mit dem Lobbyisten abgeschlossen und damit seine Dienstpflichten verletzt. Dazu werden in der Anklageschrift auf acht Seiten Beweismittel aufgeführt. Demnach hatten Kramm und G. zwischen 2004 und 2007 Kontakt und dabei sollen wiederholt Informationen über den Millionenauftrag geflossen sein: Termine, Zahl der an der Ausschreibung beteiligten Ingenieursbüros, Informationen aus dem BSR-Lenkungsausschuss zur Vergabe des Auftrags. Grundlage dafür sei ein Vertrag des Lobbyisten mit Kramm vom 15. Mai 2004 gewesen, der aber laut BSR nicht unterschrieben wurde. Darin sagt der Lobbyist Kramm die Hälfte der Belohnung zu, die einer der Bewerber um den Millionenauftrag ihm zugesagt hat, falls die Firma den Zuschlag bekommt.

Für die Fraktionsspitze der Grünen sind „die erhobenen Vorwürfe für das Management eines öffentlichen Unternehmens schwerwiegend“. Ralf Schönball

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