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BSR-Chefin Vera Gäde-Butzlaff

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Ermittlungen: BSR-Vorstand ignorierte Beratervertrag

Die Berliner Stadtreinigung sieht in der Anklage wegen Korruption und Geheimnisverrats gegen ihren Finanzvorstand Lothar Kramm erhebliche Beweismängel und rechnet nicht mit der Eröffnung eines Hauptverfahrens durch das Landgericht.

„Die Staatsanwaltschaft unterliegt einem Zirkelschluss“, sagte der Rechtsbeistand der BSR, Joachim Erbe, früher selbst Oberstaatsanwalt am Landgericht. Die wesentlichen Indizien, auf die sich die Anklage stützt, würden einseitig zulasten des Angeklagten ausgelegt.

Das wichtigste Indiz für die BSR ist ein Beratervertrag, den Kramm im Mai 2004 durch den Industrielobbyisten Herbert G. bekam. Darin wird Kramm eine Provision von 600 000 Euro in Aussicht gestellt, wenn die BSR den Auftrag zur Modernisierung der Müllverbrennungsanlage (MVA) Ruhleben an die Münchner Firma Martin vergibt, für die G. tätig ist. Dieser Beratervertrag sei von Kramm abgelehnt und nicht unterschrieben worden, so Erbe. Das zweite Indiz sei eine E-Mail, in der G. die exakte Summe einer internen Kostenschätzung für die Modernisierung der MVA an seinen Auftraggeber weiterleitet.

Joachim Erbe war selbst einmal Oberstaatsanwalt, bevor er mit einer Kollegin aus dem Staatsdienst ausschied und eine Kanzlei gründete. Deren Partner sind laut Website nicht nur anwaltlich erfahren, sondern auch als Geschäftsführer, Betriebsprüfer oder Journalisten tätig – umfassend ist daher auch das Beratungsrepertoire. Erbe hatte im Fall Kramm bereits eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Ermittler eingereicht, die von der Generalstaatsanwaltschaft aber als unbegründet zurückgewiesen wurde.

Bei der Staatsanwaltschaft will man nichts mehr zu den wiederholt erhobenen Vorwürfen der BSR sagen. Am Dienstag hatte Sprecher Martin Steltner aber betont, dass in keinem Korruptionsverfahren ein „unterschriebener und vielleicht sogar notariell beurkundeter Unrechtsvertrag vorliegen muss, damit eine Korruptionsstraftat nachgewiesen wird“. Den Ermittlern zufolge soll Kramm dem Lobbyisten zwischen 2004 und 2007 wiederholt Informationen aus dem Ausschreibungsverfahren weitergegeben haben, auch über Wettbewerber der vom Lobbyisten vertretenen Firma. ball/loy

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