zum Hauptinhalt

Berlin: Erneuter Aufschub

Duldung für die kurdische Familie Aydin verlängert. Anwältin hat außerdem neuen Asylantrag gestellt

Erleichterung bei Familie Aydin: Die von Abschiebung bedrohten Kurden dürfen vorerst in Berlin bleiben. Gestern haben sie einen Asylfolgeantrag beim Bundesamt für Migration gestellt. Dies bedeutet, dass sie erneut eine Duldung erhalten. Sie gilt zunächst für sechs Monate, erlischt aber sofort, sollte der Asylantrag vorher abgelehnt werden, wie Henrike Morgenstern, Sprecherin von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sagte. Ihren Angaben zufolge will das Bundesamt sehr schnell über den Antrag entscheiden. Eigentlich sollte die Duldung morgen auslaufen.

Die Rechtsanwältin der Familie, Oda Jensch, sieht aber gute Chancen dafür, dass die Aydins demnächst eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Die Juristin hat eine Bestätigung für die Verlängerung der Duldung erhalten. Wenn die Aydins am Donnerstag zur Ausländerbehörde gehen, tun sie das mit einem besseren Gefühl als bei früheren Besuchen.

„Der neue Asylantrag ist gut begründet“, sagt Asylrechtsexpertin Oda Jensch. Es seien neue Fakten entstanden. Denn der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Ralf Hillenberg (SPD), hatte Ende April vertrauliche Informationen über die Familie öffentlich gemacht: „Feyyaz Aydin ist von der Berliner Innenverwaltung und dem Ausschuss als PKK-Sympathisant gebrandmarkt worden“, sagt Oda Jensch. Der Familienvater könne jetzt nicht mehr als normaler abgelehnter Asylbewerber in die Türkei zurückkehren. Die Familie und eine Bürgeriniative hatten den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses angerufen, um die drohende Abschiebung aufzuhalten. Das Gremium hatte jedoch dagegen gestimmt, die 13-köpfige Familie zu unterstützen, die seit 17 Jahren in Berlin lebt und als gut integriert gilt. Die Eltern mit vier ihrer Kinder sollten ausreisen, drei Töchter können bleiben, um die Ausbildung zu beenden. Vier ältere Kinder haben eine eigene Aufenthaltsgenehmigung.

Mit seiner Äußerung wollte Hillenberg die Entscheidung des Ausschusses begründen: Feyyaz Aydin sei 1999 bei einer Demonstration von Kurden dabei gewesen, die zum Sturm auf die israelische Botschaft in Berlin geführt hatte. Die Unterstützer der Familie empfanden die Vorwürfe als absurd: Den letzten Asylantrag hatte das Verwaltungsgericht abgelehnt, weil Feyyaz Aydin nicht beweisen konnte, dass er wegen seiner Verbindung zu der kurdischen extremistischen Organisation in der Türkei gefährdet ist.

Nach Hillenbergs Äußerung haben viele Medien darüber berichtet, auch die türkische Zeitung Evrensel. „Man muss davon ausgehen, dass der türkische Geheimdienst Bescheid weiß“, sagt Jensch.

Die Aydins sind unterdessen trotz aller Erleichterung nicht überglücklich: „Das ist schließlich wieder nur ein Aufschub“, sagt die 15-jährige Nazliye Aydin und ihr 21-jähriger Bruder Mehmet fügt hinzu: „Die Angst bleibt trotzdem.“ Wenn der neue Asylantrag erfolglos bleibt, darf Nazliye in Berlin bleiben. Mehmet muss gehen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false