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Berlin: Erste EU-Bilanz zum Berliner Wasser

Verstoß gegen Vergaberecht wird weiter geprüft

Der Teilverkauf der Berliner Wasserbetriebe (BWB) 1999 verstößt nach Einschätzung der EU-Kommission nicht gegen das europäische Beihilferecht. In einer schriftlichen Beschwerde der Verbraucherzentrale und Transparency International (TI) in Berlin sei „kein ausreichend konkreter Tatbestand“ zu erkennen, sagte Carsten Lietz, Sprecher der deutschen Vertretung der Kommission. Sollten beide Verbände ihre Vorwürfe nicht mit weiteren Informationen untermauern, „halten wir die Beschwerde zum Beihilfeaspekt für erledigt“, sagte Lietz dem Tagesspiegel. Offen ist allerdings noch, ob der Verkauf von 49,9 Prozent der Anteile an den ehemals landeseigenen Wasserbetrieben gegen europäisches Vergaberecht verstieß. Dazu lasse sich noch nichts sagen, so der Sprecher.

Wie berichtet, hatten Verbraucherzentrale und TI in einem mehrseitigen Brief an Brüssel dem Senat vorgehalten, den Investoren RWE und Veolia mit der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe eine vertragliche Gewinngarantie gegeben und mit dieser „Art Subvention“ gegen europäisches Recht verstoßen zu haben. Das sehen die Wettbewerbshüter der EU offenbar anders.

Nach Ansicht der beiden Berliner Verbände hätte die Teilprivatisierung vom Land Berlin ausgeschrieben werden müssen. Der Senat begnügte sich stattdessen mit einem offenen, internationalen Bieterwettbewerb in einem diskriminierungsfreien Verfahren – ähnlich wie bei der Bankgesellschaft Berlin, die 2007 komplett verkauft wurde. Nach Meinung der Wirtschaftsverwaltung war eine förmliche Ausschreibung der Wasserbetriebe nicht erforderlich, weil es nicht um die Vergabe einer öffentlichen Dienstleistung ging, sondern um den Verkauf von Unternehmensanteilen.

Diese Auffassung war bisher wenig umstritten und wurde von der EU-Kommission auch schon 1999 geprüft. Jedoch entschied der Europäische Gerichtshof 2005, dass das öffentliche Auftragsrecht nicht durch „wirkungsgleiche Anteilserwerbsverträge“ umgangen werden dürfe. Außerdem wurden die Verträge zur Teilprivatisierung nachträglich verändert. Die Experten in Brüssel werden also noch einmal genauer hinschauen. Unvorbereitet sind sie nicht, denn die FDP-Europaabgeordnete Alexandra Thein hatte schon im Februar 2011 zwei förmliche Anfragen gestellt, die sich mit den Argumenten von Verbraucherzentrale und Transparency weitgehend decken. Antworten erhielt sie bislang nicht.

Aus kartellrechtlicher Sicht wurde der teilweise Verkauf der Wasserbetriebe von der Brüsseler Kommission schon im Spätsommer 1999 geprüft und genehmigt. za

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