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Familienförderung soll in ganz Berlin künftig gleich sein: Für Familien in Not sollen Kiezzentren entstehen und Eltern-Kind-Reisen möglich werden

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Erstes Fördergesetz Deutschlands: Berlin finanziert künftig Familienzentren im Kiez und Eltern-Kind-Reisen

Nach einiger Verzögerung beschließt das Abgeordnetenhaus noch ein Familienfördergesetz. Es soll die enorme Ungleichheit zwischen einzelnen Bezirken beenden.

Am Donnerstag will das Berliner Abgeordnetenhaus Deutschlands erstes Familienfördergesetz verabschieden. Damit will die rot-rot-grüne Koalition ein Mindestmaß an Unterstützungsangeboten für Familien in ganz Berlin ermöglichen. Dazu gehören beispielsweise Elternkurse, Eltern-Kind-Gruppen oder auch Familienreisen.

Bislang variiert das Angebot in der Stadt sehr stark: In Friedrichshain-Kreuzberg etwa ist die Betreuung mit mehr als vier Angebotsstunden pro Familie sehr gut. Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) hat bereits vor Jahren Haushaltsmittel umgeschichtet und Angebote für Familien geschaffen.

Auch in Lichtenberg (1,94 Stunden) und Neukölln (1,38) gibt es laut einer Statistik der Bildungsverwaltung schon viele Förderangebote für Familien. In anderen Bezirken wie Pankow (0,25), Mitte (0,49) oder Spandau 0,54) sind Angebote dagegen rar. Bislang existierte keine Möglichkeit, diese Unwuchten gesamtstädtisch zu steuern. Die Hilfen für Familien hingen am Willen oder Unwillen der jeweiligen Bezirksregenten.

Künftig sollen deshalb in allen Bezirken die gleichen qualitativen und quantitativen Standards gelten. Der Bedarf soll sich dabei ganz einfach nach der Bevölkerung richten. Sogenannte Familienservicebüros und Familienzentren sollen deshalb flächendeckend in den Berliner Kiezen entstehen.

Neben solchen kieznahen Einrichtungen soll auch die aufsuchende Familienarbeit gestärkt werden. Auch Erholungsreisen sollen künftig finanziert werden oder die Rolle von Vätern als Elternteil gestärkt werden, so steht es in dem Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Koalition. Bis 2026 soll ein auskömmliches Angebot in allen Bezirken erreicht werden. Ab kommendem Jahr erhalten die Bezirke dafür bis zu vier Millionen Euro zusätzlich.

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Das Gesetz wurde schon im Frühjahr vom Senat beschlossen und wird nun mit leichten Änderungen auch vom Parlament abgesegnet. „Das Gesetz ist bundesweit einmalig und setzt Maßstäbe für eine bedarfsgerechte Unterstützung von Familien“, sagte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) damals.

Eigentlich waren sich die Koalitionsfraktionen über die Inhalte des Gesetzes auch längst einig – trotzdem wurde „der Meilenstein“, so Scheeres, mehrfach vertagt, war Verhandlungsmasse in der Koalition kurz vor der Wahl. Der Verabschiedung am Donnerstag dürfte aber nichts mehr im Wege stehen.

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