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Berlin: Erstes Gerichtsurteil: Schadensersatz für Landesbank-Fonds Anleger, die sich getäuscht fühlen, sollen ihr eingesetztes Kapital zurückbekommen. Es wurde Berufung eingelegt

Das Landgericht Berlin hat zwei Anlegern, die im Dezember 2001 Anteile an geschlossenen Immobilienfonds der Landesbank Berlin (LBB) gekauft haben, vollen Schadensersatz zugesprochen. Die Kläger sollen das eingesetzte Kapital nebst fünf Prozent Zinsen zurück erhalten und müssen im Gegenzug ihre Fondsanteile abgeben.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Das Landgericht Berlin hat zwei Anlegern, die im Dezember 2001 Anteile an geschlossenen Immobilienfonds der Landesbank Berlin (LBB) gekauft haben, vollen Schadensersatz zugesprochen. Die Kläger sollen das eingesetzte Kapital nebst fünf Prozent Zinsen zurück erhalten und müssen im Gegenzug ihre Fondsanteile abgeben. Die Gewinnausschüttungen, die 2002/03 ausgezahlt wurden, dürfen sie nicht behalten. Gegen das erstinstanzliche Urteil legte die Bankgesellschaft vor dem Kammergericht Berufung ein.

Das Urteil vom 7. Januar 2004, das erst jetzt bekannt wurde und dem Tagesspiegel vorliegt, ist die erste richterliche Entscheidung zu den umstrittenen „Rundum-sorglos“-Fonds der Bankgesellschaft Berlin. Der Werbeprospekt, auf den sich die beiden Anleger verlassen haben, sei „unvollständig und insoweit unrichtig“ gewesen, stellte das Landgericht fest. In diesem Fall greife die Prospekthaftung: „Wird das in die Verantwortlichen gesetzte Vertrauen enttäuscht, machen sie sich gegenüber dem Anleger schadensersatzpflichtig.“

Die Kläger hatten – im Vertrauen auf attraktive Sicherheitsgarantien – am 12. Dezember 2001 Anteile am „Dritten IBV-Immobilienfonds für Deutschland“ erworben: eine Vermögensanlage der LBB, die zum Berliner Bankenkonzern gehört. Verwaltet wird der Fonds von der in Nürnberg ansässigen „Immobilien Beteiligungs- und Vertriebsgesellschaft“ (IBV). Das Geld der insgesamt 4989 Fondsgesellschafter ist in über 60 Immobilienobjekte geflossen. Die beiden Kläger legten zusammen 70000 Euro an; davon 24990 Euro aus Eigenmitteln. Den Rest steuerte die Allbank als Darlehen bei. Im Januar 2002 und 2003 wurden noch Gewinne ausgeschüttet, aber schon im November 2002 kündigte sich Unheil an. Auf einer Gesellschafterversammlung teilte die Geschäftsführung mit, dass der Mieter von zwei Neubauten in Erkelenz, die „Deutsche Seniorenförderung und Krankenhilfe“ (DSK), bisher keine Mietzahlungen geleistet habe und „kurzfristig illiquide geworden“ sei. Beide Objekte gehören zum Fondsvermögen.

Die Fondszeichner gingen vor Gericht. Denn im Fondsprospekt sei die DSK „zu Unrecht als stabile und ertragsstarke Gesellschaft“ dargestellt worden. Über ausbleibende Mieten, eine Mietfreistellung für die ersten drei Monate, zusätzlich anfallende Gebühren und Einrichtungskostenzuschüsse zu Lasten der Fondsgesellschaft sei im Prospekt keine Rede gewesen. Das Landgericht Berlin gab den Klägern Recht. Die Fondsgesellschaft habe ihre Pflicht, die Anleger vor Zeichnung der Fondsanteile „über die ausgebliebenen Leistungen des Mieters DSK aufzuklären, schuldhaft verletzt“. Es sei durchaus möglich gewesen, dem Werbeprospekt ein aktualisiertes Einlegeblatt beizulegen.

Nun sollen die Kläger ihre Einlage nebst Zinsen abzüglich der Gewinnausschüttungen zurück bekommen. Außerdem muss die Fondsgesellschaft für die Kredite bei der Allbank einstehen.

Zurzeit klagen mehrere hundert Anleger gegen Fondsgesellschaften der LBB. Wenn das Urteil nicht durch höhere Instanzen einkassiert wird, dürfte es auch in den anderen Fällen gelingen, Schadensersatz zu erstreiten. Das könnte zumindest einige Fonds in große finanzielle Schwierigkeiten bringen. Letztlich haftet das Land Berlin für die Immobilienrisiken der Bankgesellschaft.

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