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Berlin: Es bleibt bei sechs offenen Sonntagen

Potsdam - Der Landtag hat sich am Mittwoch mit dem von der Regierung vorgelegten neuen Ladenöffnungsgesetz befasst. Vertreter fast aller Fraktionen begrüßten den verbesserten Schutz der Beschäftigten vor mehreren verkaufsoffenen Sonntagen hintereinander.

Potsdam - Der Landtag hat sich am Mittwoch mit dem von der Regierung vorgelegten neuen Ladenöffnungsgesetz befasst. Vertreter fast aller Fraktionen begrüßten den verbesserten Schutz der Beschäftigten vor mehreren verkaufsoffenen Sonntagen hintereinander. Die FDP verlangt eine Erhöhung der Zahl der möglichen verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage pro Jahr von jetzt sechs auf zehn. Damit würde eine Angleichung mit Berlin erreicht und ein Wettbewerbsnachteil Brandenburger Händler aufgehoben. Nach dem Gesetzentwurf der rot-roten Landesregierung muss künftig nach einem verkaufsoffenen Sonntag ein Ruhesonntag folgen. Pro Monat dürfen die Geschäfte höchstens an zwei Sonntagen öffnen. Hintergrund für die Änderungen ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das Ende 2009 die Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen als verfassungswidrig erklärte und damit das Berliner Ladenöffnungsgesetz verwarf. dapd

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