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Berlin: „Es ist mit neuen Streitigkeiten zu rechnen“

Die Leipziger Richter haben entschieden. Was bedeutet das Urteil?

Die Leipziger Richter haben entschieden. Was bedeutet das Urteil? Michael Kloepfer, Professor für Verwaltungsrecht an der Humboldt-Universität, klärt auf:

1. Die Entscheidung birgt eine wichtige Chance für die wirtschaftliche Entwicklung der Region Berlin/Brandenburg. Die möglichen Vorteile für die Gesamtbevölkerung werden allerdings durch besondere Opfer einzelner Bevölkerungsgruppen, insbesondere der Anwohner, erkauft. Es ist nur gerecht, wenn diese besonderen Opfer etwa durch Entschädigungen kompensiert werden. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) ist geprägt von dem Bemühen, einen gerechten Ausgleich zwischen Infrastrukturverbesserung und Umweltschutz zu finden.

2. Trotz der Entscheidung darf derzeit noch nicht gebaut werden, weil der Planfeststellungsbeschluss noch nicht sofort vollziehbar ist. Trotz der wichtigen Entscheidung des BVerwG sind künftige juristische Risiken nicht auszuschließen. Die Kläger könnten unter Umständen das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof anrufen. Vor allem ist künftig mit neuen Streitigkeiten um das jetzt vom BVerwG angeordnete Fehlerbehebungsverfahren bezüglich konkreter Aspekte des Lärmschutzkonzepts zu rechnen.

3. Es ist bedauerlich, dass die Landesbehörden in ihren Verfahren den Lärmschutz unzureichend gewichtet haben. Die vom BVerwG aufgegebenen Korrekturen bezüglich des Nachtflugverbots und der passiven Schallschutzmaßnahmen machen eine neue Wirtschaftlichkeitsberechnung und eine neue ökonomische Bewertung des Gesamtprojekts unverzichtbar. Angesichts der hier erneut zu Tage getretenen Mängel in den behördlichen Entscheidungsstrukturen, erscheinen grundlegende Korrekturen in den administrativen und politischen Entscheidungswegen der beteiligten Länder in der Flughafenplanung dringend.

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