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Berlin: ETHIKKOMMISSION UND PATIENTENSCHUTZ

Jede Pharmastudie muss von einer Ethikkommission begutachtet werden. Allerdings ist ihr Votum nicht bindend.

Jede Pharmastudie muss von einer Ethikkommission begutachtet werden. Allerdings ist ihr Votum nicht bindend. Der Arzt, der die Studie leitet, hat immer das letzte Wort und kann seine Versuchsreihe auch gegen das Urteil der Kommission durchführen. Das aber wird er im Normalfall nicht tun, sagt Joachim W. Dudenhausen, Dekan der Charité. Nähmen die Patienten im Laufe einer solchen Studie Schaden, hätte der Arzt im Klagefall keine Unterstützung und müsste auch um seine Reputation fürchten. In der Kommission sitzen Ärzte, Theologen, Juristen und Patientenvertreter. Sie wägen den möglichen Schaden – etwa durch Nebenwirkungen – gegen den Nutzen ab. Manchmal zieht das Gremium auch externe Fachmediziner hinzu. Außerdem prüft die Kommission, ob die Teilnehmer verständlich über Risiken aufgeklärt wurden und ob der Auftraggeber oder Leitende Arzt eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Trotz möglicher gesundheitlicher Risiken für die Teilnehmer könne auf Studien nicht verzichtet werden, sagt Dudenhausen. „Ohne sie ist ein medizinischer Fortschritt nicht möglich. “ I.B.

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