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Berlin: EU eröffnet Verfahren wegen Finanzierung von Digital-TV

Die EUKommission in Brüssel hat am Mittwoch ein Verfahren zum digitalen Antennenfernsehen DVB-T in Berlin und Umgebung eröffnet. Nach Beschwerden verschiedener Kabelnetzbetreiber will die Kommission nun untersuchen, ob die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) unzulässigerweise Fernsehsendern Beihilfen für die Benutzung des DVB-T-Netzes gewährt hat.

Die EUKommission in Brüssel hat am Mittwoch ein Verfahren zum digitalen Antennenfernsehen DVB-T in Berlin und Umgebung eröffnet. Nach Beschwerden verschiedener Kabelnetzbetreiber will die Kommission nun untersuchen, ob die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) unzulässigerweise Fernsehsendern Beihilfen für die Benutzung des DVB-T-Netzes gewährt hat.

Das so genannte Beihilfe-Prüfverfahren richtet sich nicht direkt gegen die Medienanstalt, sondern gegen die Bundesrepublik Deutschland. In Berlin war im Frühjahr 2003 die analoge Ausstrahlung des Fernsehprogramms über die Antenne zu Gunsten des Digitalempfangs von mehr Programmen in einer besseren Qualität aufgegeben worden. Der Großraum Berlin war damit die erste Region in Deutschland, in der dieser Schritt unternommen wurde.

Konkrete Auswirkungen habe die Eröffnung des Verfahrens vorerst nicht, erklärte die Medienanstalt auf Tagesspiegel-Anfrage. Bislang sei die MABB nicht aufgefordert worden, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Die Justitiarin der Anstalt, Ingeborg Zahrnt, bestätigte, dass an einige Sender – unter anderem aus der RTL-, der ProSieben/Sat1- Gruppe sowie an DSF und Eurosport – Geld gezahlt wurde. Allerdings habe es sich dabei keineswegs um unzulässige Beihilfen gehandelt, sondern um einen Ausgleich für die privaten Sender. Dieser sei notwendig gewesen, da die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) den öffentlich-rechtlichen Sendern einen Teil des Gebührenaufkommens für ihre Digitalisierungsanstrengungen zugestanden habe. Insgesamt hätten die geförderten Sender ein Drittel der Kosten erstattet bekommen, die für die Ausstrahlung über DVB-T anfallen.

Die Medienanstalt hält die Beschwerde der Kabelnetzbetreiber aber auch deshalb für unbegründet, weil schon der Aufbau des Kabelnetzes in der 80er Jahren „durch die Erlöse aus dem Telefongeschäft der damaligen Bundespost“ quersubventioniert worden sei, sagte Ingeborg Zahrnt. sag

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