zum Hauptinhalt

Berlin: Ex-Bankchef Rupf verteidigt Aubis-Kredite

Die Vergabe sei „wohl überlegt“ gewesen

Sieben Monate hat Wolfgang Rupf aufmerksam zugehört. Er vernahm kritische Stimmen und auch Zeugen, die kaum zur Erhellung der Situation beitragen konnten. Jetzt schien ihm die Zeit reif für eine eigene Stellungnahme: Ex-Bankgesellschaftschef Wolfgang Rupf, einer von 13 Angeklagten im Prozess um den Berliner Bankenskandal, äußerte sich am Freitag vor Gericht erstmals persönlich zu den Vorwürfen. Zunächst zog er eine eigene Zwischenbilanz des Prozesses: „Bislang kann, auch bei kritischer Würdigung der bisherigen Beweisaufnahme, nicht davon gesprochen werden, dass das Aubis-Engagement unvertretbar war.“

Damit wies er die Vorwürfe der Anklage zurück. Danach sollen die früheren Manager der Berlin Hyp, darunter der ehemalige Bankvorstand und CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky, bei der Bewilligung der Kredite an die Immobilienfirma Aubis (insgesamt 235 Millionen Euro) für Kauf und Modernisierung von Plattenbauwohnungen in Ostdeutschland gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen haben. So seien die Zahlungsunfähigkeit der Aubis-Manager nicht ausreichend geprüft, das Leerstandsrisiko nicht berücksichtigt und veraltete Unterlagen der Aubis-Manager akzeptiert worden, so lauten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Dadurch hätten die Manager Bankvermögen in Höhe von 75 Millionen Euro der Berlin Hyp, einer Tochter der mehrheitlich landeseigenen Bankgesellschaft Berlin, gefährdet.

Im Gerichtssaal teilt sich die Bank der Angeklagten in zwei Fraktionen: Auf der einen Seite ehemalige Berlin-Hyp-Vorstände, auf der anderen frühere Mitglieder des Kreditausschusses. Es war nach früheren Äußerungen des Ex-Konzernchefs zu erwarten, dass er sich nicht nur freundlich zurVorstandsseite äußern würde. Doch Rupfs Kritik fiel zunächst wenig scharf aus. Gegenteilige Meinungen zum Kredit-Engagement zugunsten von Aubis seien ihm erst im Laufe der Verhandlungen bekannt geworden, bemängelte er die damalige Informationspolitik des Berlin-Hyp-Vorstandes. Aber das will er auf seine Weise wettgemacht haben: „Ich habe meine Informationspflicht eigenständig wahrgenommen.“

Als Rupf Ende 1996 den Chefposten im Konzern übernahm, lief das umstrittene Aubis-Management schon. Vor Gericht muss er sich lediglich für die Zustimmung zu einem Kreditbeschluss verantworten. Das war 1997. Er habe „wohl überlegt“ – unter Abwägung aller positiven und negativen Aspekte – zugestimmt, erklärte der Ex-Bankenchef. Es sei darum gegangen, Schaden vom Konzern abzuwehren. Er habe deshalb Bedingungen für die Kreditvergabe gestellt, zum Beispiel die schriftliche Zusicherung, dass die Bank die Möglichkeit einer laufenden Liquiditätskontrolle erhält. „Ich habe meine Aufsichtspflichten sachgerecht wahrgenommen“, versicherte Rupf. Er habe eine „vertretbare unternehmerische Entscheidung getroffen“. Mit der Aussage konnten die Mitangeklagten zufrieden sein. „Herr Rupf hat im Kern bestätigt, dass die Vorwürfe nicht zutreffen“, kommentierte einer der Landowsky-Verteidiger.

Kerstin Gehrke

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false