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Berlin: Ex-Beamter muss 264 000 Euro zurückgeben

Mann veruntreute Geld im Amt und zog wegen Wiedergutmachung vor Gericht.

Berlin - Sein Strafurteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber trotzdem muss Thomas M. dem Staat das Geld sofort zurückzahlen, das er aus der Bezirkskasse für sich eingesteckt hatte. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Weil er seit 2005 insgesamt 264 000 Euro abzweigte, war der 43-Jährige im Februar zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Er verlor seinen Beamtenstatus; vorher leitete er den Außendienst des Ordnungsamts Steglitz-Zehlendorf. Der Bezirk forderte das Geld plus Zinsen Anfang Mai 2012 von ihm zurück. M. wehrte sich vor dem Verwaltungsgericht, doch dieses wies den Eilantrag in seiner am Donnerstag bekannt gewordenen Entscheidung zurück.

Ein Beamter, der vorsätzlich seine Pflichten verletze, müsse dem Dienstherrn den Schaden ersetzen, so das Gericht. Die Unschuldsvermutung gelte vor dem Verwaltungsgericht nicht. Die Feststellungen zur Schadenshöhe, die das Landgericht getroffen habe, könnten getrost zugrundegelegt werden. Außerdem sei zu befürchten, dass M. vorhandenes Vermögen der Vollstreckung entziehen könnte. Deswegen sei auch nicht zu beanstanden, dass die sofortige Vollziehung angeordnet wurde. Denn M. gehörten zum Zeitpunkt der Verurteilung unter anderem ein Wohnmobil und ein Motorrad. M. hatte von 2005 bis 2009 immer wieder in die Kasse gegriffen; das Landgericht sah 175 Fälle von Untreue. Nebenher war er im Fernsehen aufgetreten – als Ordnungshüter in der Dokusoap eines Privatsenders. fk

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