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Am Montag fiel das Urteil vor dem Amtsgericht Tiergarten.

© dpa

Ex-Freundin aus Rache in Berlin erstochen: 33-jähriger Stalker zu lebenslanger Haft verurteilt

Nach der Trennung stellt ihr der Ex-Freund nach. Als er nicht locker lässt, zeigt sie ihn an. Doch dann kommt es zum tödlichen Angriff. Nun fiel das Urteil.

„Maria M. hat alles richtig gemacht, ging zur Polizei und bemühte das Gewaltschutzgesetz“, sagte die Vorsitzende Richterin. Doch Nelson B., der Ex-Freund und Stalker, war nicht zu stoppen. Aus Rache habe er Maria M. erstochen. Er habe die 32-Jährige bestrafen wollen, weil sie ihn wegen seiner Nachstellungen nach der Trennung angezeigt hatte. Lebenslange Haft wegen Mordes verhängte das Landgericht am Donnerstag und stellt auch eine besondere Schwere der Schuld fest. Zudem bleibe die Anordnung von Sicherungsverwahrung vorbehalten.

Nelson B. und Maria M. hatten sich 2016 im Volkspark Friedrichshain über ihre Hunde kennengelernt. Die 32-Jährige sei eine freundliche, hilfsbereite und selbstbewusste Frau gewesen, so die Richterin. Der 33-jährige B. ist bei der Polizei kein Unbekannter und mehrfach vorbestraft. Und er hatte bereits früheren Freundinnen nachgestellt. Zeugen berichteten, dass er zwei Gesichter habe. „Am Anfang erweckte er den Eindruck eines perfekten Schwiegersohns“, hieß es weiter im Urteil. Wurde eine Beziehung aber fest, „wurde er kontrollierend, misstrauisch“.

2017 kamen sich Maria M. und Nelson B. näher. Doch nachdem sie im Mai 2018 den Job wechselte und als Managerin an einer Hotel-Rezeption tätig war, „ging es wieder los mit seiner Eifersucht“, so die Richterin. Auch habe er wieder stärker Alkohol konsumiert. Maria M. habe den Angeklagten zunächst noch unterstützen und ihm zu einer Therapie verhelfen wollen. Er habe halbherzig mit Selbsttötung gedroht und sich gegen ihren Willen Zutritt zu ihrer Wohnung verschafft.

Maria M. trennte sich im Herbst 2018. Nelson B. aber habe sie nicht in Ruhe gelassen, habe vor ihrem Wohnhaus gestanden, sie bei der Arbeit aufgesucht, ihr Nachrichten geschickt. Im Oktober die erste Anzeige gegen ihn, dann eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz. Weil sich B. nicht an das Annäherungsverbot hielt, führen Polizisten bei dem Mann Gefährderansprachen durch. 

[Mehr zum Hintergrund der Geschichte lesen Sie hier in unserer großen Mehr-Berlin-Reportage zum Fall]

Im Dezember beschloss B., Maria M. zu töten. Er kaufte ein Steakmesser, spionierte ihre Wege mit einem heimlich an ihrem Auto angebrachten GPS-Tracker aus und postierte sich schließlich am 8. Dezember vor einem Haus in Zehlendorf. Als Maria M. vor die Tür trat, stach er wortlos zu. Mit Wucht. Die Messerspitze blieb in ihrem Kopf stecken.

Nelson B. hatte bei der Polizei gestanden und auch vor Gericht. Das Urteil entspricht dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte auf eine lebenslange Freiheitsstrafe plädiert – ohne besondere Schwere der Schuld. Diese strafverschärfende Feststellung führt dazu, dass eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren im Gefängnis so gut wie ausgeschlossen ist.

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