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FAHNDUNG: Das Handy als Helfer

VERKEHRSDATEN-ABFRAGEDie brandenburgische Polizei setzt im Wesentlichen auf zwei Methoden der sogenannten Handyortung. Bei der weniger aufwendigen Variante werden beim Telekommunikationsanbieter einer gesuchten Person die sogenannten Verkehrsdaten abgefragt.

VERKEHRSDATEN-ABFRAGE

Die brandenburgische Polizei setzt im Wesentlichen auf zwei Methoden der sogenannten Handyortung. Bei der weniger aufwendigen Variante werden beim Telekommunikationsanbieter einer gesuchten Person die sogenannten Verkehrsdaten abgefragt. Große Anbieter wie T-Mobile, Vodafone und E-Plus speichern in der Regel für einen gewissen Zeitraum, welcher Kunde wann aus welcher Funkzelle wie lange mit wem telefoniert hat. Bei einer Funkzelle handelt es sich um ein Gebiet, in dem ein oder mehrere Sendemasten einen ungestörten Empfang ermöglichen.

KÜNSTLICHE FUNKZELLE

Eine andere Möglichkeit ist die Lokalisierung innerhalb einer künstlich geschaffenen Funkzelle. Dabei sendet ein Gerät in einem bestimmten Gebiet ein so starkes Signal, dass sich alle in der Nähe befindlichen Mobiltelefone automatisch einbuchen und ihre Identifikationsdaten übermitteln.

RECHTLICHER RAHMEN

Laut Innenministerium kommt die Handyortung, die immer ein Richter genehmigen muss, in Brandenburg bei der Strafverfolgung pro Jahr in 40 bis 60 Fällen zum Einsatz. mat

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