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Berlin: Fall Jonny K.: Jugendhelfer für milde Strafe Onur U. soll von U-Haft „sehr beeindruckt“ sein

Keine Haft, sondern Arrest, Verwarnung und Freizeitarbeit als mögliche Strafen: Am zehnten Tag im Prozess um die tödliche Prügelattacke auf Jonny K. kamen Vertreter der Jugendgerichtshilfe (JGH) zu Wort.

Keine Haft, sondern Arrest, Verwarnung und Freizeitarbeit als mögliche Strafen: Am zehnten Tag im Prozess um die tödliche Prügelattacke auf Jonny K. kamen Vertreter der Jugendgerichtshilfe (JGH) zu Wort. Drei der sechs Angeklagten waren zur Tatzeit 19 Jahre alt. Für sie sei das mildere Jugendstrafrecht anzuwenden, sagten die Helfer. Bei Osman A., 19, Memet E., 20, und Onur U., 20, lägen „Reifeverzögerungen“ vor. „Schädliche Neigungen“ wurden von der JGH nur bei dem vorbestraften U. gesehen. Sie schlugen als Sanktion eine Strafe auf Bewährung, ein soziales Einzeltraining und Freizeitarbeit vor.

Die drei jüngsten Angeklagten wirkten am Donnerstag zufrieden. Zumindest zwei von ihnen bekamen von der Jugendgerichtshilfe bescheinigt, sie würden nicht grundsätzlich zu Gewalttaten neigen und sich um eine berufliche Entwicklung bemühen. Vielleicht wäre der Verhandlungstag nicht so entspannt verlaufen, wenn es zum Plädoyer des Staatsanwalts gekommen wäre. Ein Antrag des Verteidigers von Hüseyin I. verhinderte ein Ende der Beweisaufnahme. Hintergrund ist die Frage, wie stark I. in der Tatnacht alkoholisiert war. Nach einem Gutachten waren der 21-Jährige und vier weitere Angeklagte nicht so angetrunken, dass verminderte Schuldfähigkeit vorlag. Der Verteidiger will dies durch eine Zeugenaussage widerlegen.

Der 20-jährige Jonny K. war laut Anklage in der Nacht zum 14. Oktober 2012 am Alexanderplatz grundlos mit wuchtigen Schlägen und Tritten so heftig attackiert worden, dass er einen Tag später an Hirnblutungen starb. Die mutmaßlichen Angreifer, gebürtige Berliner mit türkischen und griechischen Pässen, hatten zwar eine Beteiligung an einer Prügelei zugegeben, aber jede Schuld am Tod von Jonny K. von sich gewiesen.

Onur U. gilt als Haupttäter. Der frühere Amateurboxer hatte im Prozess zugegeben, dass er mit Faustschlägen gegen einen der drei Begleiter von Jonny K. vorgegangen sei. Doch Jonny K. will er nicht gesehen haben. U. lebt wie die anderen Angeklagten noch zu Hause. In den letzten zwei Jahren sei beruflich bei ihm nichts passiert, sagte eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Seine Entwicklung sei nicht altersgerecht. Er habe eine „geringe Frustrationstoleranz“. Doch die vier Monate Haft, die U. hinter sich hat, hätten ihn aus Sicht der JGH „sehr beeindruckt“. Man schlage eine Bewährungsstrafe vor. Im Falle von Memet E. sprachen sich die Helfer für eine Verwarnung und Arbeitsleistungen aus, bei Osman A. wurden ein vierwöchiger Arrest und Freizeitarbeit vorgeschlagen. Sollte das Gericht Jugendstrafen verhängen, schlägt die JGH Bewährungsstrafen vor. Kerstin Gehrke

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