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Margarete Koppers steht in der Kritik und muss mit Ermittlungen rechnen.

© Robert Schlesinger/dpa

Fall Margarete Koppers: Der Posten des Chefanklägers wird vakant

Der Widerstand gegen Margarete Koppers als Generalstaatsanwältin wächst. Amtsinhaber Rother will seinen Ruhestand wohl nicht erneut verschieben.

Berlins Generalstaatsanwaltschaft könnte bald ohne Behördenchef dastehen. Ein Nachfolger für Amtsinhaber Ralf Rother ist noch immer nicht in Sicht. Er hätte im September 2016 in Pension gehen können, zweimal hat er verlängert, zuletzt auf Bitten von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) bis Ende Juli.

Doch nun ist Schluss. Rother soll intern klargemacht haben, dass er seinen Ruhestand nicht erneut verschieben wird, heißt es in der Justiz. Damit ist auch Behrendts Zeitplan geplatzt. Im Februar hatte er gesagt, er hoffe, dass der Senat nach dem Auswahlverfahren im März über seinen Personalvorschlag entscheidet. In der vergangenen Woche, also schon im Mai, musste der Senator einräumen, er habe das Verfahren unterschätzt.

Die Entscheidung für Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers war Ende Januar gefällt worden – durch eine zuvor von Behrendt ausgetauschte Auswahlkommission. Deren Favoritin ist Koppers. Unterlegen war Susanne Hoffmann, Abteilungsleiterin im Brandenburger Justizministerium.

Für Koppers' Ernennung gibt es weitere Hürden

Zunächst hatte die Senatsjustizverwaltung aber vergessen, die Personalgremien zu befragen. Im April wurde das nachgeholt. Die Urteile des Gesamtstaatsanwaltsrats und der Gesamtfrauenvertreterin der Justiz sind verheerend: Sie monieren Verfahrensfehler und zweifeln an der Eignung der Polizeivizepräsidentin. Ausgeschrieben worden war die Stelle schon im November 2015, als Thomas Heilmann (CDU) Justizsenator war. Behrendt wechselte die von Heilmann zusammengestellte Kommission nach seinem Amtsantritt im Dezember 2016 aus. Wie es weitergeht, ist unklar. Ob das Verfahren zu retten ist, wann es eine Entscheidung gibt – eine Prognose, wann er dem Senat eine Nachfolgerin vorschlägt, will der Senator nicht mehr abgeben.

Zudem gibt es weitere Hürden für Koppers’ Ernennung: Die Staatsanwaltschaft muss bisher ruhende Ermittlungen gegen Koppers wegen übler Nachrede starten. Angezeigt wurde sie von einem Kriminalbeamten. Die Gerichte wiesen kürzlich den Vorwurf ab, er habe die gescheiterte Verbotsrazzia gegen die „Hells Angels“ im Mai 2012 vorab verraten. Koppers soll vor versammelter SEK-Mannschaft 2014 verkündet haben, man habe „den Richtigen“. Noch nicht entschieden ist auch, ob Koppers in der Schießstandaffäre der Polizei wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt als Beschuldigte geführt wird.

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