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Tagesspiegel-Kolumnistin Dr. Elisabeth Binder.

© Tsp

Fallstricke des Alltags: Bis wann sind Neujahrswünsche üblich?

Einmal in der Woche fragen Sie Elisabeth Binder, wie man mit komplizierten oder peinlichen Situationen so umgeht, dass es am Ende keine Verstimmungen gibt: So kann's gehen. Dieses Mal geht es um Neujahrswünsche.

Unter Kollegen haben wir darüber diskutiert, wie lange man eigentlich noch Neujahrswünsche aussprechen darf oder muss? Nach einigen Arbeitstagen wirkt das doch etwas komisch und übertrieben oder nicht? Judith, voller Wünsche

Ein Muss gibt es nicht, auch hier gilt: Ehrlichkeit geht vor Konvention. Ist ihr Herz voller guter Wünsche, lassen Sie sie raus. Zu Wünschen brauchen Sie sich nur durchzuringen, wenn Sie diese auch wirklich so meinen. Anders ist es in der Neujahrsnacht und am Tag selbst. Da sollte man sich zu einem guten Wunsch auch dann durchringen, wenn die langen Feiertage den Enthusiasmus am Familienleben etwas gedämpft haben.

Gute Wünsche können nie schaden, deshalb sollte man auch im Berufs- und Geschäftsleben damit nicht geizen. In den ersten beiden Tagen nach dem großen Neubeginn darf es getrost noch richtig sprudeln. Aber je weiter das Jahr voranschreitet, desto bewusster sollte man dosieren. In der dritten Januarwoche einem Menschen ein schönes neues Jahr zu wünschen, dem man vielleicht auf einer Weihnachtskarte auch schon ein glückliches 2015 zugedacht hat, wirkt leicht manieriert.

Neujahrsempfänge feiern Ende der zweiten und dann in der dritten Januarwoche normalerweise ihre Hochsaison. Erst dann können die Gastgeber einigermaßen sicher sein, dass auch die letzten Urlauber aus dem Winterschlaf oder dem Skiparadies zurückgekehrt sind. Hier gehört der frohe Neujahrswunsch zur Konvention. Allerdings sollte man sich auch nicht zu sehr verpflichtet fühlen, wenn einem danach nicht zumute ist, etwa auf Neujahrsempfängen im Februar. Da ist die Luft aus dem Neuen dann einfach raus.

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