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Berlin: Falsche Entlassung zählt als Kunstfehler

Verantwortung des Krankenhauses für pflegebedürftige Patienten endet nicht einfach nur mit der Entlassung, sagt Sigurd Peters von der Senatsgesundheitsverwaltung. Laut Berliner Krankenhausgesetz muss die Klinik die Angehörigen über die bevorstehende Entlassung informieren, falls der Patient dazu nicht allein in der Lage ist.

Verantwortung des Krankenhauses für pflegebedürftige Patienten endet nicht einfach nur mit der Entlassung, sagt Sigurd Peters von der Senatsgesundheitsverwaltung. Laut Berliner Krankenhausgesetz muss die Klinik die Angehörigen über die bevorstehende Entlassung informieren, falls der Patient dazu nicht allein in der Lage ist. Außerdem muss das Krankenhaus die zu entlassenden Patienten über die Angebote an Sozialstationen informieren. Kann sich der Patient nicht selbst um die weiter gehende Betreuung kümmern, dann muss die Klinik den Kontakt zur Sozialstation herstellen.

Diese Vorschriften habe man bewusst allgemein gehalten, sagt Peters. „Wie man ein Krankenhaus führt, dass sollten die Betreiber schon alleine wissen.“

Für die Kontrolle , dass die Kliniken diese Regeln einhalten, ist der Amtsarzt des jeweiligen Bezirks zuständig. Sollte in einem Fall der Krankenhausmediziner gegen die Entlassungsbestimmungen verstoßen, dann muss der ärztliche Direktor ein Disziplinarverfahren anstrengen. In schweren Fällen werde die Ärztekammer dies genauso ahnden, als hätte der Klinikarzt einen Kunstfehler begangen, sagt Peters. I.B.

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