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Berlin: „Familienrecht muss geändert werden“

Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) will künftig mehr Druck auf die Eltern krimineller Kinder ausüben Wenn sie Erziehungshilfen nicht annehmen, soll ihnen das Sorgerecht entzogen werden

Frau Schubert, immer öfter bekommen wir es mit Jugendlichen zu tun, die schon als Kinder eine kriminelle Karriere beginnen, weil die Eltern in der Erziehung versagen. Kann man solche Kinder nicht rechtzeitig aus der Familie nehmen?

Alle 16 Justizminister haben sich auf der Justizministerkonferenz am Freitag für eine Familienrechtsänderung ausgesprochen, um künftig schneller in das elterliche Sorgerecht eingreifen zu können. Das ist ein klarer Auftrag an den Bund. Außerdem haben alle Justizminister und das Bundesministerium für Justiz eine Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre abgelehnt. Eine Bund-Länder-Gruppe erarbeitet eine Gesetzesänderung beziehungsweise -erweiterung zur Verbesserung der Eingriffsinstrumentarien der Familiengerichte.

Woran hapert es im Moment noch?

Im Augenblick läuft die Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Familiengerichten nicht immer gut, aus tatsächlichen Gründen, aber auch, weil die rechtliche Lage ein schnelles Eingreifen erschwert. Das können wir uns bei den vielen Jugendlichen, deren Erziehung gefährdet ist, nicht leisten.

Wie sieht die Situation derzeit aus?

Das Jugendamt muss einen Antrag beim Familiengericht stellen, wenn es der Auffassung ist, dass Eltern in ihrer Erziehung versagen und deshalb das Kindeswohl gefährdet ist. Wenn die Eltern keine Hilfe annehmen wollen oder jegliche Neuvorgaben für die Erziehung ablehnen und im äußersten Falle ihr Kind nicht aus der Familie nehmen lassen wollen, werden wir dort künftig schneller agieren.

Welche Maßnahmen schlagen Sie vor?

Erstens: Der Informationsfluss zwischen Jugendamt und den Familiengerichten muss schneller und effektiver werden. Jugendämter müssen Daten an Familien- oder Vormundschaftsgerichte weitergeben dürfen. Bisher ist das nur eingeschränkt erlaubt. Zweitens sollen die Gerichte künftig auch ohne einen förmlichen Antrag des Jugendamts tätig werden, zum Beispiel dann, wenn Lehrer, Nachbarn oder Erzieher erhebliche Bedenken vorbringen, dass die Erziehung vernachlässigt wird. Und drittens: Zwar kann nach geltender Rechtsprechung eine Gefährdung des Kindeswohls angenommen werden, wenn Kinder bis zu 14 Jahren wiederholt Straftaten begehen. Ich fordere aber, klar in den Paragrafen 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls vorsieht, mit aufzunehmen: Das Kindeswohl ist gefährdet, wenn ein Kind wiederholt Straftaten begeht. In diesem Fall muss in das Sorgerecht der Eltern eingegriffen werden, wenn sie keine Erziehungshilfen annehmen wollen.

Bisher konnten sich Familiengerichte doch auch schon ohne die Jugendämter einschalten. Oder?

Das ist richtig. Nur: Wenn die Familiengerichte einmal Kenntnis von solchen Fällen haben, müssen sie sich immer an die Jugendämter wenden und einen Bericht über die Familiensituation anfordern. Das wiederum kann dauern. Ein Eingriff ins Sorgerecht muss unter Umständen schnell erfolgen. Familiengerichte sollen künftig den Jugendämtern klare Fristen setzen können. Wir wollen keine zeitlichen Lücken mehr aufkommen lassen, damit es nicht so weit kommt, dass ein Kind schon derartig kriminell geworden ist, dass es kaum noch mit Erziehungsmitteln erreicht werden kann.

Wie sehen die jetzt geplanten Änderungen aus?

Im Gesetz sollen die konkreten Maßnahmen für Familien- oder Vormundschaftsrichter exemplarisch aufgeführt werden. Unter sie fällt beispielsweise die Anweisung an die Eltern, öffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen oder auf die Einhaltung der Schulpflicht zu achten. Wenn Eltern darauf nicht reagieren, wird das Kind aus der Familie herausgenommen. Außerdem sollen die Instrumentarien des Gewaltschutzgesetzes Anwendung finden können. Dadurch kann den Eltern auch der Kontakt mit den Kindern verboten werden.

Gibt es diese Probleme mit den straffälligen Kindern und Jugendlichen vor allem in Berlin?

Alle Länder, die größere Städte haben, sind mit dieser Tatsache konfrontiert. Das gilt für Bayern mit München, für Hessen mit Frankfurt und für Nordrhein-Westfalen mit Köln und dem Ballungszentrum Ruhrgebiet. Berlin ist kein Einzelfall.

Das Gespräch führte Sabine Beikler.

Karin Schubert (61) ist seit Januar 2002 Justizsenatorin und Bürgermeisterin von Berlin. Zuvor war sie Ministerin der Justiz in Sachsen-Anhalt. 1971 trat sie in die SPD ein. Schubert ist verheiratet und hat drei Kinder.

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