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Berlin: FDP-Politiker Mleczkowski scheitert mit Beschwerde

Der Ausschluss des FDP-Politikers Wolfgang Mleczkowski aus der Abgeordnetenhausfraktion der Liberalen ist verfassungsgemäß. Das Landesverfassungsgericht hat am gestrigen Dienstag die Beschwerde des schwer erkrankten 62-jährigen Parlamentariers gegen seinen Ausschluss zurückgewiesen.

Der Ausschluss des FDP-Politikers Wolfgang Mleczkowski aus der Abgeordnetenhausfraktion der Liberalen ist verfassungsgemäß. Das Landesverfassungsgericht hat am gestrigen Dienstag die Beschwerde des schwer erkrankten 62-jährigen Parlamentariers gegen seinen Ausschluss zurückgewiesen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Fraktion wegen des Verhaltens Mleczkowskis eine Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten sei. Der Politiker war Anfang April dieses Jahres aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Ihm werden unter anderem Angriffe auf Polizisten und Zechprellerei angelastet.

Wolfgang Mleczkowski bestreitet diese Vorwürfe und möchte sein Abgeordnetenhausmandat gern behalten. Er liegt aber auch mit seiner Partei im Streit. Wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten im Spandauer Kreisverband der Partei war er im April dieses Jahres nach 20 Jahren als FDP-Chef im Bezirk abgewählt worden. ddp

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