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Berlin: Feinstaub-Klagen: Lungenarzt unterstützt Bürger

Die Klagen mehrerer Bürger wegen der erhöhten FeinstaubBelastung gegen das Land Berlin werden von Christian Witt, Pneumologe an der Charité, unterstützt. Die Luftreinhaltevorschriften der EU müssten unverzüglich umgesetzt werden, forderte der Mediziner am Dienstag in einem Interview mit der Nachrichtenagentur ddp.

Die Klagen mehrerer Bürger wegen der erhöhten FeinstaubBelastung gegen das Land Berlin werden von Christian Witt, Pneumologe an der Charité, unterstützt. Die Luftreinhaltevorschriften der EU müssten unverzüglich umgesetzt werden, forderte der Mediziner am Dienstag in einem Interview mit der Nachrichtenagentur ddp. Es gebe einen erwiesenen Zusammenhang zwischen der Schadstoffbelastung und der Lungenfunktion. Bei einem erhöhten Schadstoffanteil sinke die statistische Lebenserwartung um acht Monate, betonte Witt. Die Feinstaubbelastung führt bei lungenkranken Patienten zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes. Bei gesunden Menschen seien die Folgen schwieriger nachzuweisen, weil es sich bei den Auswirkungen des Schadstoffes auf die Atemwege um einen schleichenden Prozess handele. Es sei aber möglich, dass Menschen durch jahrelange hohe Schadstoffbelastung im Alter auch Atemwegserkrankungen oder Krebs bekämen.

Auch die verkehrspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Claudia Hämmerling, stellte sich auf die Seite der Klagenden. Sie kritisierte, der Luftreinhalteplan des Senats sei nicht geeignet, um der EU-Richtlinie gerecht zu werden. Bereits jetzt seien die Grenzwerte in Berlin mehr als 20 Mal überschritten worden. Der Senat wolle aber frühestens 2008 mit einem Fahrverbot für Dieselfahrzeuge ohne Rußfilter auf die Verschmutzung reagieren.

Drei Anwohner der Frankfurter Allee hatten, wie berichtet, mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe am Montag Klage beim Verwaltungsgericht Berlin wegen Verletzung der EU-Feinstaubrichtlinie eingereicht. Mit der Klage solle das Land zur Einhaltung der Grenzwerte bei Feinstaub gezwungen werden. Nach EU- Vorgaben dürfen in den Städten an maximal 35 Tagen mehr als 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft gemessen werden. ddp/das

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