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FERIENWOHNUNGEN: Ein unsicheres Geschäftsmodell

ZURÜCK IN DIE ZUKUNFTBis vor knapp elf Jahren hatte Berlin ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum – das heißt, in Wohnungen durften keine Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder Büros eingerichtet werden. Das Verbot war in der Wohnungsnot der 90er-Jahre erlassen worden; es sollte bewirken, dass möglichst viel Wohnraum auch wirklich zum Wohnen genutzt wird.

ZURÜCK IN DIE ZUKUNFT

Bis vor knapp elf Jahren hatte Berlin ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum – das heißt, in Wohnungen durften keine Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder Büros eingerichtet werden. Das Verbot war in der Wohnungsnot der 90er-Jahre erlassen worden; es sollte bewirken, dass möglichst viel Wohnraum auch wirklich zum Wohnen genutzt wird. Dann entspannte sich der Markt. Im Jahr 2002 befand das Oberverwaltungsgericht, der Berliner Wohnungsmarkt sei „nachhaltig und dauerhaft entspannt“. Es hob das Verbot rückwirkend zum 1. September 2000 auf.

ZURÜCK IN DIE VERGANGENHEIT

Seit einigen Jahren ist Wohnraum in Berlin wieder knapp. Der Senat hat deshalb erneut ein Zweckentfremdungsverbotsgesetz entworfen, das jegliche gewerbliche Nutzung von Wohnräumen untersagt und deshalb von der Wirtschaft abgelehnt wird. Bis es in Kraft tritt, bekämpfen Bezirke wie Pankow, Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg speziell die Vermietung von Wohnungen an Touristen auf eigene Faust. fk

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