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Balkonien in Berlin.

© imago/Caro

Ferienwohnungen in Berlin: "In Wohngebieten rücksichtslos"

Zu laut und nicht dem Zweck entsprechend: Ferienwohnungen in einem Wohngebiet können nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen. Hintergrund ist ein Streit in Berlin-Pankow.

Das Verwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren entschieden, dass Ferienwohnungen in einem Wohngebiet gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen können. Es bestätigte damit eine Verfügung des Bezirksamtes Pankow, das nach Beschwerden von Nachbarn untersagte, einige Wohneinheiten in einem Mietshaus als Ferienwohnungen anzubieten.

Die Mieter hatten sich über Lärm durch ständig wechselnde Feriengäste beschwert. Nach Auffassung der Hauseigentümerin handelte es sich nicht um einen Beherbergungsbetrieb. Dagegen sprachen nach Auffassung der Richter feste Eincheckzeiten sowie Fantasienamen auf den Klingelschildern. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Lange hatten CDU und SPD um ein Verbot zur Zweckentfremdung von Wohnraum gerungen. Im November 2013 beschloss die große Koalition ein Gesetz, das nicht nur die Umwandlung in Ferienwohnungen, sondern auch langen Leerstand sowie Abriss erschweren soll. Es gilt zudem eine zweijährige Übergangsfrist für bestehende Ferienwohnungen.

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