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Berlin: Ferrari-Raser zu Geldstrafe verurteilt

60-Jähriger fuhr zu schnell und prallte frontal mit Wohnmobil zusammen

Der Heizungsbauer trat aufs Gaspedal, der Motor des feuerroten Flitzers heulte auf. Harald L. hatte sich den Ferrari geliehen, wollte das „unbeschreibliche Fahrgefühl“ genießen. Doch der 60-Jährige kam nach dem Start gerade mal 200 Meter weit. Dann verlor er die Kontrolle über das 380 PS starke Auto und stieß auf der Gegenfahrbahn frontal mit einem Wohnmobil zusammen. War es Raserei, die zum Unfall führte? „Keineswegs“, bestritt der Ferrari-Freund gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten.

Bei der Kollision im September letzten Jahres auf der Yorckstraße in Kreuzberg waren die vier Insassen des Wohnmobils – ein Ehepaar und dessen Kinder im Alter von einem und sieben Jahren – leicht verletzt worden. Harald L. lag mit einem kaputten Knie wochenlang im Krankenhaus und ist bis heute krankgeschrieben. Am Wohnmobil entstand ein Schaden von 30 000 Euro. Vom dem Ferrari blieb nur ein Haufen Schrott.

„Ich kann mir den Unfall nicht erklären“, sagte der grauhaarige und bislang unbescholtene Handwerker aus Schöneberg. Er sei wahrlich kein Raser. „Der Wagen war noch kalt, ich habe den zweiten Gang nicht reingekriegt, musste Zwischengas geben – da ist er mir ausgebrochen.“ Er sei „weit unter 50“ gefahren, beteuerte er. Zeugen allerdings widersprachen. Sie schätzten die Geschwindigkeit des Ferraris auf 70 bis über 100 Kilometer pro Stunde. Erlaubt war Tempo 50.

Harald L. ist ein Mann, der sich mit Autos auskennt. In den 60er Jahren fuhr er Tourenwagen-Rennen. Privat blieb er aber bei „familientauglichen“ Autos. Den 130 000 Euro teuren Ferrari hatte er sich von einem Händler in Kassel geliehen und wollte ihn erstmals in Berlin ausfahren. „Das war ein Wagen“, schwärmte L. im Verhandlungssaal und bekam für einen Moment leuchtende Augen.

Für das Gericht stand schließlich fest: „Durch zu schnelles Fahren kam es zu dem Unfall.“ Rücksichtslos und grob verkehrswidrig habe sich L. verhalten. Wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs verhängte die Richterin eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro (1200 Euro). Außerdem bekommt der Mann seinen Führerschein frühestens in sechs Monaten zurück.

Kerstin Gehrke

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