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Außenansicht des Lichtenberger Rockhauses in der Buchberger Straße.

© Ronja Straub

Fête de la Musique in Berlin: Eigentümer verlangte 500 Euro - "Rockhaus" sagt Musikfest ab

Im "Rockhaus" in Lichtenberg proben mehr als 1000 Musiker. Zur Fête de la Musique sollte dort öffentlich musiziert werden. Doch dann kam der Eigentümer ins Spiel.

Zur Fête de la Musique am 21. Juni wird es über 120 Bühnen in Berlin geben, das „Rockhaus“ in Lichtenberg allerdings hat im letzten Moment abgesagt. Im Programmheft der Fête ist es als Veranstaltungsort zwar noch aufgeführt – allerdings verlangte im letzten Moment die Eigentümerin, die Scharfstein Group, 500 Euro vom Rockhaus-Mieter Dirk Kümmele, wenn an diesem Tag Bands im Gebäude öffentlich auftreten möchten.

Über 1000 Musiker teilen sich seit 2007 in dem ehemaligen Bürogebäude an der Buchberger Straße 6 Proberäume oder nutzen diese zum Musikunterricht. Im Erdgeschoss gibt es einen großen Saal mit Bühne und Kiosk – hier werden Getränke oder auch Musikequipment verkauft. Da auf der alljährlichen Fête de la Musique alle Künstler ohne Gage auftreten und die Veranstalter keinen Eintritt nehmen, hat Rockhaus-Betreiber Kümmele die Beteiligung an der Fête abgesagt.

Wofür genau Scharfstein die Pauschale von 500 Euro verlange, habe er nicht gesagt, so Kümmele. Es geht wohl um die Einnahmen aus dem hausinternen Kiosk, an dem zur Fête Getränke verkauft worden wären. Kümmele sagt, laut Mietvertrag dürfe er den Saal im Rockhaus und den Kiosk für hausinterne Veranstaltungen untervermieten.

Gerichtsstreit um das Rockhaus

Der diesjährige Kurator des Festivals, Björn Döring, hätte das Rockhaus gerne dabeigehabt. Er wohnt selbst in Lichtenberg und freut sich, dass sich die Anzahl der Musikorte im Bezirk im Vergleich zum letzten Jahr fast verdoppelt haben – auch ohne das Rockhaus.

Um das Proberaumareal hatte zuletzt ein Gerichtsstreit getobt: Eigentümer Scharfstein wollte Betreiber Kümmele, und damit die Musiker, aus dem Haus haben. 2016 hatte es sogar schon eine Räumungsklage gegeben. Die Scharfstein Group forderte Kümmele auf, Brandschutzmaßnahmen durchzuführen und setzte ihm eine Frist von sechs Wochen. Doch Kümmele wurde zu spät fertig mit den Arbeiten. Für das Landgericht war der Fall klar, Kümmele musste raus. Doch das Kammergericht entschied kurz darauf anders – das Rockhaus entging der Räumung. Die Entfernung von Altlasten – brennbaren Elektroleitungen aus den Zwischendecken – sei Vermietersache und eben nicht die Aufgabe von Kümmele, so das Kammergericht.

Auf Nachfrage sagte der Anwalt der Scharfstein Group, nicht mehr für diese tätig zu sein. Der Mietvertrag für das Rockhaus geht nun vorerst weiter bis 2023. Betreiber Kümmele würde auch gerne darüber hinaus verlängern, doch der Eigentümer lehne Verhandlungen bisher ab. Gut für die Stimmung im Haus ist das nicht, denn die Bands leiden unter dem permanenten Unsicherheitsgefühl, ihre Räume verlieren zu können. Ausgelastet ist das Haus aber trotzdem. Einige Rockhaus-Bands werden zur Fête nun an anderen Orten auftreten.

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