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Berlin: Filmproduzent Brauner unter Druck

Gegner im Immobilien-Streit erwirken Haftbefehl

Für Spannung hat Artur Brauner bisher im Kino gesorgt. Der Filmproduzent, berühmt geworden durch Kassenschlager wie „Die Blechtrommel“ oder „Hitlerjunge Salomon“, gehört zu den prominentesten Berlinern. Für Spannung sorgt der Mann, dessen Familie unter den Verbrechen der Nazis zu leiden hatte, nun jedoch durch eine scharf geführte gerichtliche Auseinandersetzung. Diese hat sich so zugespitzt, dass seine Gegner einen Haftbefehl gegen Brauner erwirkt haben. Damit wollen sie den Film- und Immobilienunternehmer zwingen, eine eidesstattliche Versicherung – früher: Offenbarungseid – über die Vermögensverhältnisse einer seiner Grundstücksgesellschaften abzugeben, die mit Grundschulden in Millionenhöhe belastet ist.

„Die Haftbefehle sind rein schikanöse Maßnahmen“, sagt Brauners Anwalt. Cato Dill zufolge werden damit Vollstreckungsmaßnahmen „über Gebühr strapaziert“. Bei den Forderungen von Brauners Gegner handle es sich um „Kostenfestsetzungsbeschlüsse über geringfügige Beträge“. Brauner erhebe seinerseits „Millionenforderungen“ gegen seinen Gegner. „Wir setzen uns zur Wehr und haben dies bisher auch erfolgreich getan“, sagt Dill.

Tatsächlich wurde der Haftbefehl bereits vor einem halben Jahr ausgestellt – bisher waren alle Versuche des Gerichtsvollziehers vergeblich, die gerichtlich festgesetzten Zahlungen einzutreiben. Zu Terminen, zu denen Brauner zwecks Abgabe einer eidestattlichen Versicherung über das Vermögen seiner Firma geladen wurde, erschien Brauner nicht. „Die Termine waren gegenstandslos“, sagt sein Rechtsanwalt, „die Zwangsvollstreckung war eingestellt.“

Nach Angaben von Dill läuft der Gerichtsstreit seit 1995. Dabei geht es um Grundstücksgeschäfte rund um das Bauprojekt „Weiße Taube“ in Hohenschönhausen. Der Filmunternehmer ist darin mit der „GbR Artur, Theresa & Henry Brauner Landsberger Allee“ verwickelt. Wie der Name verrät, sind an der Gesellschaft auch Brauners Ehefrau und einer seiner Söhne beteiligt. Mitte der neunziger Jahre hatten mehrere Bauherren auf einem großen Areal mehr als 1000 Wohnungen errichtet. Lukrativ erschien das Vorhaben auch deshalb, weil das Land den Bau der Siedlung mit 250 Millionen Euro fördern wollte. Einer der Investoren ist der bayerische Regierungsbaumeister und Stahlunternehmer Max Aicher. Dieser hat auch rund 130 Wohnungen auf den Grundstücken der Brauner-Gesellschaft errichtet.

Dill zufolge hat die Brauner-GbR diese Grundstücke bereits 1994 an Aicher rechtsgültig verkauft – und Brauner fordert deshalb den vereinbarten Kaufpreis in Millionenhöhe von Aicher. Doch die Aicher-Anwälte bestreiten, dass es gültige Kaufverträge gibt. Sie treiben die im Zuge der Gerichtsstreitigkeiten aufgelaufenen Kosten per Gerichtsvollzieher und Haftbefehl ein. Außerdem wollen sie die Versteigerung der Grundstücke erwirken, die laut Grundbuch im Eigentum der Brauner-Gesellschaft sind. Das Amtsgericht Hohenschönhausen hat schon einen Beschluss zur Zwangsversteigerung gefasst. Den Antrag Brauners, das Verfahren einzustellen, lehnte das Gericht ab. Brauner-Anwalt Dill sagt dazu: „Die Versteigerung wird gestoppt.“

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