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Finanzgericht: Karlsruhe: Fusion verfassungsgemäß

Die geplante Fusion der Finanzgerichte von Brandenburg und Berlin verstößt nicht gegen die Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht habe eine entsprechende Beschwerde zurückgewiesen, sagte eine Sprecherin.

Karlsruhe/Berlin - Nach Auffassung der Karlsruher Richter greifen die Regelungen des Staatsvertrages und des Gesetzes nicht direkt in die Rechtsstellung des Beschwerdeführers ein. Die Fusionen der Obergerichte waren 2004 in einem Staatsvertrag und per Gesetz geregelt worden, nach dem die Zusammenlegung der Finanzgerichte zum 1. Januar 2007 erfolgt.

Ein Richter wollte sich gegen die Auflösung des Finanzgerichts Berlin und eine Versetzung zum fusionierten Gericht nach Cottbus wehren. Ob eine Versetzung an das gemeinsame Finanzgericht nach Cottbus erfolge, ergebe sich erst aus einer konkreten Verfügung dazu, urteilten die Richter. Gegen diese könne der Kläger juristische Schritte einleiten, weil dabei die Gerichtsorganisation verändert werde.

Die Verfassungsrichter sehen zudem keine Verletzung der persönlichen und sachlichen Unabhängigkeit der Richter. Gegen eine Versetzung bestünden auch vor dem Hintergrund des außerhalb der Landesgrenzen von Berlin gewählten Gerichtssitzes in Cottbus keine Bedenken. Die Verfassung gebiete nicht, dass ein Richter sein konkretes Amt an einem innerhalb der Landesgrenzen befindlichen Gericht ausüben müsse. Entscheidend sei, dass es sich bei dem vorgesehenen Finanzgericht Berlin-Brandenburg um ein Gericht handele, welches auch zur Berliner Landesgerichtsbarkeit gehöre.

Ferner sei die Regelung verfassungsrechtlich zulässig, wonach Berlin und Brandenburg die planmäßigen Richter eines gemeinsamen Fachobergerichtes in den Dienst beider Länder stellen. Es gebe keinen verfassungsrechtlich geschützten Grundsatz des Richteramtsrechts, wonach ein Richter nicht im Dienste mehrerer Länder stehen kann. Dies stelle auch keinen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit dar. Denn ungeachtet der Zahl seiner Dienstherren bleibe der Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. (tso/ddp)

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