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Da wächst ihm was über den Kopf. Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum in gewissen Nöten.

© Mike Wolff

Finanzverwaltung in Berlin: Nußbaum dementiert undokumentierte Einsicht in Steuerakten

Kann der Berliner Finanzsenator Ulrich Nußbaum Steuerakten durchforsten, ohne darüber Buch zu führen? Eine Parlamentsanfrage legt das nahe. Doch die Verwaltung dementiert.

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Haben Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) oder seine Staatssekretäre Steuerakten von Berliner Bürgern eingesehen, ohne dies zu dokumentieren? Das fragte der Linken-Abgeordnete Klaus Lederer und erhielt eine Antwort, mit der Linke und Grüne im Abgeordnetenhaus nicht zufrieden sind. Auch aus den Reihen der CDU gab es kritische Kommentare. Am Montag nahm die Finanzverwaltung zu Berichten des Tagesspiegel ausführlich Stellung.
„Wenn Steuerakten oder Berichte aus Steuerakten dem Abteilungsleiter oder der politischen Führung vorgelegt werden, ist dies stets dokumentiert im elektronischen Postbuch wie auch durch Paraphen (namentliche Abzeichnungen) der Empfänger der Vorlage auf den Dokumenten“, teilte Nußbaums Behörde in einer Presseerklärung mit. Es gebe keine „Praxis der Nicht-Dokumentation“ im Umgang mit Steuerakten. Allerdings bestätigte die Verwaltung, dass keine Listen über die vorgelegten Berichtsfälle geführt würden, weil es dazu „keine dienstliche Veranlassung“ gebe.

"Gang der Akte kann jederzeit nachvollzogen werden"

Die Einzelberichte seien aber dokumentiert, teilte die Finanzverwaltung mit. Der Gang der Akte oder der Berichte aus den Akten könne jederzeit nachvollzogen werden. Das Steuergeheimnis sei stets gewahrt worden – „auch und gerade gegenüber Pressevertretern“. Weil es aber keine Berichtslisten gibt, blieb die Frage des Rechtsexperten Lederer weiterhin unbeantwortet, ob und welche Steuerunterlagen von Senatskollegen, Abgeordneten oder Aufsichtsräten öffentlicher Unternehmen der politischen Leitungsebene möglicherweise vorgelegen haben. Das brandenburgische Finanzministerium sagte zum selben Thema: „Aus den Akten des Ministeriums lässt sich nachvollziehen, ob der Vorgang der Hausleitung vorgelegen hat.“ Die Information, etwa bei „Fällen von besonderer politischer Bedeutung“, erfolge aber nur „zur steuerlichen Problematik“, die Vorlage der Steuerakten selbst sei hierzu nicht erforderlich. Klaus Wilzer, Vorsitzender des Gesamtpersonalrats der Berliner Finanzämter, hält eine missbräuchliche Einsicht des Finanzsenators in Steuerakten für „kaum vorstellbar“. Es gebe zwar Steuerfälle von „besonderer Bedeutung“, die der Spitze der Finanzverwaltung mitgeteilt würden. Aber dafür müsse es sachliche Gründe geben, zudem landeten solche Unterlagen meistens beim fachlich zuständigen Abteilungsleiter und nicht bei der politischen Führung. Im Übrigen verwies Wilzer auf die ausgeprägte Berufsehre und Zivilcourage der Finanzbeamten. „Wir haben in Berlin eine sehr konservative Steuerverwaltung.“ Die Mitarbeiter ließen sich nicht so einfach von politischer Seite unter Druck setzen.

Thilo Sarrazin veröffentliche Informationen aus Steuerakten zweier Abgeordneter

Auch Karlheinz Nolte, ein erfahrener Haushälter, der seit 23 Jahren im Parlament sitzt, kann sich nur an einen Fall erinnern, bei dem ein Finanzsenator auf Steuerakten zugegriffen hat. Im Oktober 2007 veröffentlichte Thilo Sarrazin (SPD) detaillierte Informationen aus den Steuerakten von zwei Abgeordneten und einem Ex-Parlamentarier. Sie hatten als Mitglieder des Petitionsausschusses Mobbingvorwürfe von Finanzbeamten untersucht und deren Anschuldigungen veröffentlicht. Anschließend vermuteten die Abgeordneten einen Racheakt und warfen der Finanzbehörde vor, steuerliche Sonderprüfungen eingeleitet zu haben. Der streitbare Finanzsenator wies dies strikt zurück – und veröffentlichte im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium durchaus peinliche Details aus den Steuerakten der Volksvertreter. Die Berliner Abgabenordnung erlaubt dies, wenn „die Offenbarung erforderlich ist zur Richtigstellung öffentlich verbreiteter unwahrer Tatsachen, die geeignet sind, das Vertrauen in die Verwaltung erheblich zu erschüttern“.

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