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Das Berliner Verwaltungsgericht kommt bei den Asylklagen nicht hinterher.

© Johannes Eisele/dpa

Flüchtlinge in Berlin: Verwaltungsgericht kommt bei Asylklagen nicht hinterher

Weil immer mehr Flüchtlinge gegen ihren negativen Asylbescheid klagen, kommt das Verwaltungsgericht an die Grenzen seiner Belastbarkeit. Derzeit sind rund 13.500 Klagen von Asylsuchenden anhängig.

Von Laura Hofmann

Die hohe Zahl von Asylklagen nach der sogenannte Flüchtlingskrise 2015 sorgt für einen Bearbeitungsstau an Verwaltungsgerichten in ganz Deutschland. Am größten Verwaltungsgericht des Bundes in Berlin sind derzeit nach Angaben eines Sprechers knapp 13.500 Klagen von Asylsuchenden anhängig. Das seien rund 65 Prozent aller Verfahren des Gerichts.

Im ersten Halbjahr 2017 seien bereits so viele Klagen eingegangen wie sonst fast in einem ganzen Jahr.

Die meisten Asylklagen kommen von Menschen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak - rund 4300 allein von Syrern. Seit Mitte 2016 ist die Zahl der Klagen in die Höhe gegangen. Um die Mehrarbeit zu bewältigen, sind sechs neue Kammern gebildet worden, deren Richer sich nur um Asylklagen kümmern. Eine Kammer ist bereits seit Januar in Kraft, fünf weitere haben am 1. Juli ihre Arbeit aufgenommen.

Trotz dieser Maßnahmen kommen mehr Fälle rein als erledigt werden können, so der Sprecher. Das ist besonders angesichts eines erwarteten erneuten Anstiegs der Flüchtlingszahlen alarmierend.

In ganz Deutschland stehen mehr als 250.000 Verfahren aus

In ganz Deutschland sind nach Informationen der Nachrichtenagentur epd Verfahren von mehr als 250.000 Personen anhängig. „Die Lage ist dramatisch, wir stoßen derzeit komplett an unsere Grenzen“, sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller, dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ in Hannover. „Eine derartige Zahl an Verfahren kann die Verwaltungsgerichtsbarkeit auf Dauer nicht aushalten.“ Irgendwann breche alles zusammen.

Die Zahl von 250.000 klagenden Asylbewerbern ergibt sich dem Redaktionsnetzwerk zufolge aus einem Abgleich der Statistiken des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mit denen der EU-Behörde Eurostat. Die Brüsseler Statistiker rechnen Asylbewerber, die gegen ihren Bescheid klagen, zur Gesamtzahl der Asylsuchenden dazu, das Bundesamt klammert sie aus. Eurostat nennt für April 2017 rund 483.000 Asylbewerber, das Bundesamt 232.000. Die Differenz von rund 250.000 seien diejenigen, die gegen ihren Bescheid klagten.

Auch ein Teil der anerkannten Geflüchteten reicht Klage ein, um den Flüchtlingsstatus zu verbessern. Nur so können sie ihre Familie nachholen. Wem lediglich subsidiärer Schutz zugesprochen wird, kann nicht auf eine Familienzusammenführung hoffen. (mit epd)

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