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Wenn der eigene Flug von der geplatzten Flughafeneröffnung betroffen ist, können manche Verbraucher den vollen Ticketpreis zurückverlangen.

© dpa

Flugausfall: Jeder hat Anspruch auf den Ticketpreis

Wegen der verschobenen Eröffnung des Willy-Brandt-Flughafens sollen Millionen von Reisenden umgebucht werden. Welche Rechte haben die Verbraucher, falls ihre Reisen ausfallen?

Wegen der verschobenen Eröffnung des Willy-Brandt-Flughafens werden viele Passagiere umplanen müssen. Auf ihre Reisen verzichten brauchen sie aber nicht. Denn sie haben einen vertraglichen Anspruch auf ihren Flug und ihren Urlaub.

Für betroffene Passagiere haben die Verbraucherzentralen einen Leitfaden zusammengestellt, den sie in Kürze im Internet veröffentlichen wollen. Ziel ist es, die Verbraucher über ihre Rechte zu informieren. Bei Annullierungen oder erheblichen Verspätungen haben sie entweder das Recht auf Rückerstattung des Ticketpreises oder auf eine Ersatzleistung. Schadensersatzansprüche bestehen dann, wenn Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter nicht nachweisen können, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen für eine erfolgreiche Reise getroffen haben. Verbraucher haben unterschiedliche Ansprüche auf ihre Reise, je nachdem, ob sie bei einem Reiseveranstalter oder bei einer Fluggesellschaft gebucht haben. Wichtig ist, dass die Betroffenen direkt ihre jeweiligen Vertragspartner kontaktieren.

Wie haben die Beteiligten auf die Hiobsbotschaft aus Schönefeld reagiert? Ein Bildergalerie:

Kunden von Reiseveranstaltern können einen anderen Flug verlangen, wenn der gebuchte Flug gestrichen wird. Sollte das verweigert werden, darf der Reisende auf eigene Faust eine Verbindung vom nächsterreichbaren Flughafen buchen – auch die Taxifahrt dorthin wird bezahlt. Bei Verspätungen ab vier Stunden können Reisende ihren Transport selber organisieren und in Rechnung stellen – allerdings erst nachdem dem Veranstalter eine Frist gesetzt wurde. Alternativ kann nach der Reise der Preis gemindert werden.

Passagiere, die ihr Ticket bei einer Fluggesellschaft gekauft haben, haben nach EU-Recht Anspruch auf einen Ersatzflug. Falls dieser den Kunden zu viel Extrazeit kostet, darf dieser den Flug annullieren und bekommt den Flugpreis erstattet. Bei Verspätungen ab zwei Stunden bei Kurzstrecken und ab vier Stunden bei Langstrecken muss die Airline für Mahlzeiten, Erfrischungen, Telefonate und gegebenenfalls auch Hotelübernachtungen bezahlen.

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