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Ein Sicherheitsmitarbeiter läuft durch den Bahnhof des Flughafens Berlin Brandenburg.

© Bernd Settnik/dpa

Flughafen BER: Bauamt genehmigt BER-Bahnhof

Das Bauordnungamt hat nun die endgültige Genehmigung für den Bahnhof erteilt. Flughafenchef Lütke Daldrup sieht darin einen wichtigen Schritt für die Eröffnung 2020 erreicht.

Auf dem langen Weg bis zur Eröffnung ist der Hauptstadtflughafen (BER) ein Stück vorangekommen. Für die maximale Auslastung des Flughafenbahnhofs unter dem Hauptterminal hat das zuständige Bauordnungsamt die endgültige Genehmigung erteilt, wie die Flughafengesellschaft am Montag mitteilte. Bei dem genehmigten Nachtrag ging es um sämtliche Sicherheitsaspekte am Übergang vom Bahnhof zum darüber liegenden Fluggastgebäude.

Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald hatte 2016 Bedenken angemeldet, ob bei einem Brand der Rauchabzug an diesem Übergang gewährleistet sei, wenn sich mehrere Züge gleichzeitig in der Station bewegen. „Zur Ermöglichung des maximalen Zugbetriebes wurden bauliche Anpassungen in der Verteilerebene des Fluggastterminals genehmigt“, heißt es jetzt in der Mitteilung der Flughafengesellschaft. So könne ausgeschlossen werden, dass bei einem Feuer im Fluggastterminal der Bahnhof mitbetroffen wäre.

Erreichbarkeit des BER

Die jetzige Bestätigung einer vorläufigen Entscheidung sei „von großer Bedeutung“, sagte Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup. Wenn die zusätzlichen Abzugsschächte in der Verteilerebene des Terminals wie genehmigt installiert seien, könne „der Bahnhof mit seiner vollen Kapazität genutzt werden“. Er sei damit „weit über 2020 hinaus ein Garant für die schnelle und sichere Erreichbarkeit des weiter wachsenden BER.“ Der Flughafen soll nach mehrmaliger Verschiebung im Oktober 2020 seinen Betrieb aufnehmen.

Eine bauliche Besonderheit des BER ist laut Flughafengesellschaft die Überbauung des unterirdischen Bahnhofes mit dem Fluggastterminal durch einen „freien Luftverbund“ – das heißt, es gibt keine Türen zwischen der Verteilerebene des Terminals und dem unterirdischen Bahnhof. Daher seien zwei verschiedene Genehmigungsbehörden (Eisenbahnbundesamt und Bauordnungsamt) zuständig, die Nutzung des Bahnhofes sei an die bauliche Fertigstellung des Fluggastterminals gekoppelt. (mit dpa)

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