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Eine Maschine der Fluggesellschaft Ryanair landet auf dem Flughafen in Schönefeld. Im Hintergrund ist der noch nicht eröffnete BER zu sehen.

© Bernd Settnik/dpa

Flughafen Berlin-Brandenburg: Keine neuen Flugrouten für Ludwigsfelde

Die Stadt klagte, um durch neue Flugrouten weniger Lärm abzubekommen. Das Oberverwaltungsgericht sah aber die bisher festgelegten Routen als korrekt an.

Ludwigsfelde hat es nicht geschafft: Die Klagen der Stadt gegen die festgelegten Flugrouten sind am Dienstag vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) abgewiesen worden. Die an Ludwigsfelde vorbeiführenden Routen seien rechtmäßig bestimmt worden, urteilten die Richter. Die Stadt wollte Änderungen bei den An- und Abflügen erreichen, um weniger Lärm abzubekommen. Das Gericht unter Vorsitz des OVG-Präsidenten Joachim Buchheister hatte sich die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) auf Vorschlag der Deutschen Flugsicherung (DFS) erlassenen Routen-Regelungen zum Teil bis ins Detail erklären lassen und stellenweise kräftig nachgebohrt.

Es ist sehr schwierig, Änderungen bei den Anflügen durchzusetzen, weil die Vorgaben hierzu streng geregelt sind. Grundsätzlich dürfen die Maschinen knapp zehn Kilometer vor dem Aufsetzen nur noch geradeaus fliegen. Nur so können sie vom Leitstrahl erfasst werden, der sie automatisch zur Landung führt, überqueren dabei aber Ludwigsfelde. Die Stadt wollte, dass Piloten die Stadt umfliegen und erst östlich auf den Leitstrahl schwenken. Diese so genannten segmentierten Anflüge seien nur möglich, wenn Flugzeuge entsprechende Instrumente hätten, sagte Robert Ertler von der Flugsicherung. Außerdem sei das Verfahren nur zu Zeiten mit wenig Verkehr möglich.

Das Gericht folgte ihm: Diese Anflugverfahren stellten keine vollwertige Alternative für einen sicheren und flüssigen Flugverkehr bei allen Wetterbedingungen dar, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung. Das Gericht wies aber darauf hin, dass die Behörde verpflichtet sei, nach den beim künftigen Betrieb gemachten Erfahrungen zu prüfen, ob Alternativen möglich seien.

Abgeschlossen sind die Prozesse um die Flugrouten noch nicht

Auch bei den Starts gibt es keine Routenänderungen. Flugzeuge starten grundsätzlich gegen den Wind. Weht er aus Westen, fliegen die Piloten erst in diese Richtung und drehen dann je nach Ziel ab. Ludwigsfelde wollte erreichen, dass beim Schwenk nach Osten diese Kurve vor der Stadt liegt, während die festgelegte Ideallinie das Stadtgebiet touchiert. Nur so könne die Höhe gewonnen werden, die nötig sei, um im Osten ausreichend Abstand von den anfliegenden Maschinen zu haben, argumentierte die DFS. Auch das Gericht hält hier einen hinreichenden Höhenunterschied für erforderlich.

Bei Abflügen von der Nordbahn verwies Buchheister auf das Urteil zur Klage von Blankenfelde-Mahlow. Dort waren die Routen für den Tag als rechtmäßig erklärt worden, nur nachts gab das OVG vor, die Flugzeuge nördlich ums Zentrum der Kommune zu führen. Deshalb war für die Richter jetzt auch kein „berechtigtes Interesse“ von Ludwigsfelde erkennbar, die Rechtswidrigkeit dieser Flüge nochmals feststellen zu lassen. Eine Revision wurde nicht zugelassen (Az.: OVG 6 A 7.14).

Abgeschlossen sind die Prozesse um die Routen noch nicht. Weitere Verfahren sind für April terminiert; Wildau, Königs Wusterhausen und Anwohner klagen. Erfolgreich war bisher eine Klage gegen die Wannseeroute, weil laut Gericht das Überfliegen des Atomreaktors in Wannsee unzulässig ist. Blankenfelde-Mahlow hat sich nur nachts durchgesetzt, die für den Müggelsee geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung hielt das OVG für nicht erforderlich.

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