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© Peters

Flughafen-Schließung: Unsanfte Landung für die Fans von Tempelhof

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Schließung des Berliner Flughafens Tempelhof zum 31. Oktober 2008 bestätigt. Das Volksbegehren zur Offenhaltung läuft dennoch weiter. Wer hat das letzte Wort?

Der Flughafen Tempelhof darf, wie es der Senat plant, zum 31. Oktober 2008 geschlossen werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern bestätigt. Die Tempelhof-Befürworter wollen sich trotzdem weiter dafür einsetzen, den Flugbetrieb fortzuführen. Zwingend geschlossen werden muss der ehemalige Zentralflughafen nach geltendem Recht nämlich erst nach der Inbetriebnahme des ausgebauten BBI-Flughafens in Schönefeld. Für einen Weiterbetrieb in Tempelhof über diesen Termin hinaus müsste das Gesetz geändert werden, das den BBI-Ausbau in Schönefeld ermöglicht hatte. Das Volksbegehren zur Offenhaltung läuft daher weiter.

Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigt, dass der Flughafen zum 31. Oktober 2008 dichtgemacht werden darf, wie es die Flughafengesellschaft beantragt hatte. Die Schließungsverfügung sei damit unanfechtbar, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Geklagt hatten mehrere Fluggesellschaften und Luftfahrtunternehmen aus Tempelhof. Nach Angaben der Flughafengesellschaft hat Tempelhof seit 1991 mehr als 160 Millionen Euro Verlust gemacht.

Nach Auffassung beider Gerichte könnten Fluggesellschaften nicht beanspruchen, dass ein Verkehrsflughafen auf Dauer gegen den Willen des Flughafenbetreibers offen gehalten werde, begründete das Gericht seine Entscheidung. Sie könnten nur verlangen, dass ihre Interessen bei einer Schließung angemessen berücksichtigt werden. Dies sei der Stadtentwicklungsverwaltung auch gelungen. Den Linienfluggesellschaften sind Starts und Landungen in Tegel garantiert worden, die Unternehmen, die Flugzeuge vermieten, könnten in Schönefeld ihren Luftverkehr abwickeln.

Gegen einen vorzeitigen Umzug nach Schönefeld hatte sich vor allem die Windrose Air gewehrt. Ihr Geschäftsführer Thomas Stillmann befürchtet, dass seine Kunden ausbleiben, weil sie in Schönefeld jahrelang auf einer Baustelle abfliegen und ankommen würden. Stillmann bezeichnete das Urteil als „wirtschaftsfeindlich“. Auch der Verband der Geschäftsreiseflug-Unternehmen forderte gestern, Tempelhof nicht zu schließen.

Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt, wonach der BBI-Ausbau „zwingend zur Schließung von Tempelhof führt“. Er warnte davor, die weitere Debatte „zu emotional“ zu führen. Auch die Stadtentwicklungsverwaltung, die die Schließung verfügt und die Planfeststellung von Tempelhof als Flughafen aufgehoben hat, sieht sich „in ihrem konsequenten Verhalten zur Umsetzung der gemeinsamen Flughafenpolitik der Länder Berlin und Brandenburg“ bestätigt. Ähnlich äußerte sich auch Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD). Für ihn hat das Gericht einen Schlussstrich unter den Streit um den Flughafen Tempelhof gezogen.

Dem widerspricht der Berliner CDU-Fraktionsvorsitzende Friedbert Pflüger. Er forderte, den derzeitigen Landesentwicklungsplan so zu ändern, dass Tempelhof auch nach der BBI-Inbetriebnahme offen bleiben könne. Dazu brauche es nur den politischen Willen. Zumindest bis zur BBI-Eröffnung könne Tempelhof Flughafen bleiben. Das hatten auch die Gerichte mehrfach deutlich gemacht.

Der Vorsitzende der Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof (ICAT), Andreas Peter, forderte gestern dazu auf, weiter für die Offenhaltung Tempelhofs zu stimmen. Das laufende Volksbegehren sei von der Gerichtsentscheidung nicht betroffen. Über 100 000 Berliner haben bereits für Tempelhof votiert, erforderlich sind 170 000, um dann alle Berliner abstimmen zu lassen. Ein erfolgreiches Volksbegehren werde nicht einmal „König“ Klaus Wowereit ignorieren können, erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzende Martin Lindner.

Dagegen sagte Jutta Matuschek von den Linken , wer behaupte, in Tempelhof könne weiter geflogen werden, leugne die Tatsachen und offenbare allenfalls Wünsche. „Für Wünsche aber ist der Weihnachtsmann zuständig.“

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