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Berlin: Flughafen Schönefeld: Nachtflüge sind weiter erlaubt

Das brandenburgische Oberverwaltungsgericht hat die Genehmigung für den Nachtflugbetrieb auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld bestätigt. Auf Anraten des Gerichts nahmen Kläger ihren Antrag zurück, den Nachtflugbetrieb einzuschränken oder ganz zu untersagen, wie das brandenburgische Verkehrsministerium am Freitag mitteilte.

Das brandenburgische Oberverwaltungsgericht hat die Genehmigung für den Nachtflugbetrieb auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld bestätigt. Auf Anraten des Gerichts nahmen Kläger ihren Antrag zurück, den Nachtflugbetrieb einzuschränken oder ganz zu untersagen, wie das brandenburgische Verkehrsministerium am Freitag mitteilte. Eine wirksame Genehmigung für den Airport am Berliner Stadtrand sei schon durch ein Urteil aus dem Jahr 1997 bestätigt worden. Durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Frankfurt (Oder) sieht das Ministerium die Rechtssicherheit für den derzeitigen Betrieb in Schönefeld bekräftigt.

Im September kann nach Einschätzung der Airportplaner die Anhörung zum geplanten Berliner Großflughafen beendet werden. "Wir liegen im Zeitplan", sagte der zuständige Projektleiter Ulrich Schindler von der Flughafen Schönefeld GmbH am Freitag. Zugleich bezeichnete er es als "falsch", dass die Anhörungsbehörde eine Überarbeitung des Lärmgutachtens verlangt. Dies hatten in der Vorwoche die Schönefeld-Gegner erklärt und damit eine Wende im laufenden Planfeststellungsverfahren vorausgesagt. Schindler wies darauf hin, dass zwar vom brandenburgischen Landesamt für Verkehr zusätzliches Kartenmaterial über Lärmbelastungen angefordert wurde. Veränderungen an dem vorliegenden Lärmgutachten würden diese Karten aber nicht bringen.

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