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Flughafen Tempelhof: Gericht bestätigt endgültige Schließung im Jahr 2008

Das Ende des Stadtflughafens Berlin-Tempelhof im nächsten Jahr ist gerichtlich bestätigt worden. Am 31. Oktober 2008 soll der innerstädtische Flughafen dicht machen, urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Berlin - Die Richter wiesen die Klagen von insgesamt 13 in Tempelhof ansässigen Luftfahrtunternehmen gegen die bereits um ein Jahr verschobene Schließung zurück. Die Revision wurde nicht zugelassen, weil das Bundesverwaltungsgericht bereits "grundsätzliche Festlegungen" dazu getroffen habe, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Kipp.

Das OVG sieht durch die Schließung Tempelhofs die klagenden Luftfahrtunternehmen "nicht in ihren Rechten verletzt" und betont, dass in der Übergangsphase "geringfügige Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden sind und hingenommen werden müssen".

Das Gericht machte unmissverständlich klar, dass durch die "vorliegende Rechtslage" der innerstädtische Airport Tempelhof "geschlossen werden muss" und eine "Offenhaltung" nach Eröffnung des Großflughafens Schönefeld 2011 "nicht möglich" sei. Der Anwalt des Landes Berlin, Reiner Geulen zeigte sich "erfreut" über die Entscheidung und geht davon aus, "dass jetzt Tempelhof definitiv 2008 geschlossen wird".

Kläger werten das Urteil als "mittelstandsfeindlich"

Der Chef des Geschäftsfliegerunternehmens Windrose Air, Thomas Stillmann, eine der klagenden Airlines, wertete das Urteil als "ungerecht" und "mittelstandsfeindlich". Er kündigte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht an.

Die Berliner Flughäfen und der Senat setzen sich für die Schließung des defizitären innerstädtischen Airports ein, um den Bau des Großflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) nicht zu gefährden. Der Berliner Senat hatte Mitte Januar nach einem Vergleichsangebot des OVG, die bereits für Ende Oktober 2007 vorgesehene Beendigung des Flugbetriebs um ein Jahr verschoben und den Tempelhofer Airlines ein Wahlrecht für die Verlagerung ihrer Flüge nach Tegel oder Schönefeld eingeräumt.

Die Tempelhofer Linien- und Geschäftsflieger streben die Weiterführung des Flugbetriebs in Tempelhof bis zur Eröffnung des Großflughafens Berlin-Brandenburg International (BBI) im Jahr 2011 an. Sie hatten angeführt, dass in Tegel und Schönefeld keine ausreichenden Start- und Landekapazitäten, so genannte Slots, zur Verfügung stünden und sehen sich durch Schließung in ihrer Existenz bedroht.

Gericht hält Umzug für "zumutbar"

Die vorzeitige Schließung Tempelhofs sei aber "nicht zu beanstanden", sagte der Richter. Gewisse Abweichungen vom bisherigen Flugplan bei der Verlagerung seien zumutbar. Diese "vorübergehende Ungleichgewichtigkeit" sei auf drei Jahre befristet und nicht "diskriminierend im Sinne der europäischen Verordnung", hieß es. So sei für Geschäftsflieger wie Windrose Air eine Verlagerung nach Schönefeld-Süd mit dem Winterflugplan 2008/2009 zumutbar.

Kipp zufolge ist auch für die betroffenen Tempelhofer Linienflieger nicht erkennbar, dass das vom Berliner Senat eingeräumte Wahlrecht zwischen Schönefeld und Tegel aus "Kapazitätsgründen von vornherein nicht ausgeübt werden könne". (tso/dpa/ddp)

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