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FLUGHAFENPOLITIK: EU will Nachtflugverbot aufweichen

FÜR VETO-RECHTDie EU will sich in die Regelungen zu Nachtflügen einmischen. Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat am Mittwoch beschlossen, dass die Kommission ein Vetorecht erhält, falls für einen Flughafen national lärmbedingte Betriebsbeschränkungen erlassen werden.

FÜR VETO-RECHT

Die EU will sich in die Regelungen zu Nachtflügen einmischen. Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat am Mittwoch beschlossen, dass die Kommission ein Vetorecht erhält, falls für einen Flughafen national lärmbedingte Betriebsbeschränkungen erlassen werden. Mit Verweis auf die Kapazitätsansprüche des europäischen Binnenmarktes könnte die Kommission damit ein umfassendes Nachtflugverbot aufheben. Bereits national war der Versuch der rot-grünen Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, am Kölner Flughafen ein Nachtflugverbot für Passagiermaschinen einzurichten, am Einspruch des Bundesverkehrsministeriums gescheitert. Dieses hatte sich darauf berufen, dass die Betriebsgenehmigung ohne Verbot noch bis 2030 gültig sei und nicht vom Land widerrufen werden könne. Am neuen BER-Flughafen ist ein Verbot von 0 Uhr bis 5 Uhr vorgesehen. Eine Betriebsgenehmigung gibt es noch nicht.

GEGEN BODENDIENSTE

Abgelehnt hat der Ausschuss den Wunsch der Kommission, die Bodendienste weiter zu liberalisieren und zusätzliche Anbieter etwa für das Be- und Entladen, das Betanken oder Reinigen von Flugzeugen zuzulassen. Der Plan hatte auch an den Berliner Flughäfen zu Protesten geführt. Die Kommission müsse ihre Position jetzt überdenken und einen neuen Vorschlag machen, fordert der Berliner EU-Abgeordnete der Grünen, Michael Cramer. kt

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