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Flughafenstreit: Neue Chance für Tempelhof?

Das von einer Interessengemeinschaft beantragte Volksbegehren "Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen" hat offenbar die nötige Anzahl von Unterschriften erreicht und ist damit zulässig.

Berlin - In einer vertraulichen Senatsvorlage wird früheren Äußerungen der Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) widersprochen, wie die "Berliner Morgenpost" berichtet. Die Senatsverwaltung für Inneres habe "die gesetzlichen Voraussetzungen geprüft.

Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass die formalen Anforderungen an ein Volksbegehren erfüllt sind", heißt es dem Bericht nach in der Senatsvorlage. Demnach steht "dem Volksbegehren auch keine rechtliche Unmöglichkeit der begehrten Entscheidung entgegen." Vor allem aus diesem Grund hatte Junge-Reyer dem Volksbegehren bislang keine Chance eingeräumt, die für Ende Oktober 2008 geplante Schließung des Flughafens zu verhindern.

Über 30.000 gültige Unterschriften gesammelt

Die ICAT hat in vier Monaten über 34.700 Unterschriften gesammelt, wovon knapp 30.000 für gültig erklärt wurden. Das Abgeordnetenhaus hat bis zum 6. September Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Äußert es sich nicht innerhalb von vier Monaten oder lehnt es das Ziel der Interessengemeinschaft ab, kann das Volksbegehren beginnen, heißt es.

Weitere vier Monate hat die Interessengemeinschaft dann Zeit, die nötigen 170.000 Unterschriften zu sammeln, um einen Volksentscheid zu erwirken. Das Volksbegehren gegen die Schließung Tempelhofs ist das erste, nachdem die Hürden für Volksbegehren und -entscheide gesenkt wurden. (tso/ddp)

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