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Fluglärm: Lauter als der Rasenmäher

Vorschriften, Vergleiche und die Lärmrelevanz von Fluglärm.

VORSCHRIFTEN

Das Fluglärmschutzgesetz des Bundes legt Schutzzonen für Wohngebiete fest, in denen der Dauerschallpegel tagsüber höher als 60 Dezibel (Zone 1) bzw. 55 (Zone 2) und nachts über 50 liegt. Das gilt ab 2011 für neu gebaute oder stark erweiterte Flughäfen. Also auch für den BBI.

VERGLEICHE

60 Dezibel sind der

typische Schallpegel eines normalen Gesprächs, eines Rasenmähers in zehn Meter Entfernung oder eines Fernsehers bei Zimmerlautstärke. 50 Dezibel entsprechen Vogelgezwitscher, leiser Radiomusik oder den Geräuschen in einer leisen Wohnung.

LÄRMRELEVANZ

Für die Deutsche Flugsicherung sind Flughöhen nicht lärmrelevant, die über 3000 bis 5000 Fuß liegen. Das sind etwa 900 bis 1500 Meter und gilt für mittelgroße Passagiermaschinen. Die Bundesvereinigung gegen Lärmschutz

kritisiert diese Grenze als viel zu niedrig. za

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