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Verlustgeschäft? Die Gebäude des Flughafens Tempelhof weisen Schäden auf. „Nicht ordentlich gewartet“, nennt dies das Land Berlin. „Wir haben einen Flughafen übergeben, keinen Veranstaltungsort“, halten die Ex-Betreiber dagegen.

© Paul Zinken

Forderung des Landes: Flughafengesellschaft soll für Tempelhof zahlen

Schäden an den Gebäuden, Forderungen an die Flughafengesellschaft: Das Land Berlin klagt wegen „nicht ordnungsgemäßer Übergabe“ - obwohl es selbst mit 37 Prozent an der Gesellschaft beteiligt ist. Der Geschäftsbericht nennt weitere Risiken.

Vor zweieinhalb Jahren hat sich die Flughafengesellschaft aus Tempelhof zurückgezogen. Doch das Kapitel ist für sie noch nicht abgeschlossen. Das Land hat die Flughafengesellschaft – an der Berlin mit 37 Prozent beteiligt ist – verklagt, weil das riesige Flughafengebäude nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben worden sei. Dabei soll es um einen Millionenbetrag gehen. Inzwischen laufen auch Gespräche mit dem Ziel, sich außergerichtlich zu einigen.

Mit detaillierten Angaben zum Verfahren halten sich beide Seiten zurück. Im Geschäftsbericht für das Jahr 2010 führt die Flughafengesellschaft das offene Verfahren im Risikobericht an. Mit der Klage, an der auch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beteiligt sei, solle die Flughafengesellschaft verpflichtet werden, „sämtliche aktuellen und zukünftigen Schäden zu ersetzen, die daraus entstanden seien oder zukünftig dadurch entstehen, dass die Flughafengesellschaft ihrer Verpflichtung aus den Überlassungsverträgen zur Wartung und Instandhaltung der Immobilie nicht nachgekommen sei“, heißt es im Risikobericht.

Die Flughafengesellschaft hält die Klage für unbegründet und erklärt, sie sei ihren Verpflichtungen stets nachgekommen. „Wir haben einen Flughafen übergeben und keinen Veranstaltungsort“, sagte ein Sprecher. Weitere Einzelheiten wollte er mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht nennen. Nachnutzer monieren dem Vernehmen nach Mängel, die für den reinen Flugbetrieb unerheblich waren.

Die Flughafengesellschaft hatte das Gebäude im Auftrag des Landes auch nach der Übergabe zunächst durch ein Tochterunternehmen betreut. Den Vertrag hatte die Berliner Immobilienmanagement GmbH dann aber auslaufen lassen. Nach Tagesspiegel-Informationen waren die von der Flughafengesellschaft verlangten Entgelte dem Land zu hoch.

Auch in Tegel muss sich die Flughafengesellschaft laut Risikobericht noch mit dem Bund und dem Land über die Rückgabe der Liegenschaft einigen. Die Flughafengesellschaft soll mit dem Erlöschen des Erbbaurechts nach der vorgesehenen Schließung des Flughafens in der Nacht zum 3. Juni 2012 eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Verkehrswertes für die Gebäude erhalten, wenn diese weiter genutzt werden können. Dies ist für das Abfertigungs- und das Verwaltungsgebäude vorgesehen.

Aber auch das laufende Geschäft birgt noch Risiken. Wegen der bestehenden Entgeltordnung laufen auch noch mehrere Klagen von Fluggesellschaften. In einem Verfahren hat das Landgericht im vergangenen Jahr festgestellt, dass die Flughafengesellschaft die Nutzungsentgelte nicht nach sachgerechten Kriterien festgelegt habe. Dagegen hat die Flughafengesellschaft Berufung eingelegt. Nicht ausgeschlossen ist, dass einige Fluggesellschaften auch gegen die Gebühren am neuen Flughafen in Schönefeld klagen, die vor kurzem vom Brandenburger Infrastrukturministerium genehmigt worden sind.

Einen Rückschlag musste die Flughafengesellschaft auch bei der Vermarktung der Flächen im sogenannten Business-Park hinnehmen. Ein Interessent für eine Teilfläche auf dem ehemaligen Baufeld Ost habe Anfang des Jahres auf eine vereinbarte Optionsmöglichkeit des Grundstückskaufs verzichtet, heißt es im Risikobericht. Nun plane die Flughafengesellschaft neu; sie werde die Vermarktungsaktivitäten intensivieren und gehe deshalb davon aus, dass eine Vermarktung weiterhin erfolgreich sein werde, schreibt die Flughafengesellschaft.

Für die drei sogenannten Zins-Swaps, mit denen sich die Flughafengesellschaft gegen steigende Zinsen bei den Krediten für den Ausbau in Schönefeld absichern will, habe sich die Flughafengesellschaft die HSBC-Bank als Berater an Bord geholt, vermerkt der Bericht. Er schließt mit dem Fazit, dass bestandsgefährdende Risiken „nicht erkennbar“ seien.

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