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Zurückzieher. Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) konnte ihr Schulgesetz nicht verabschieden lassen. Es muss noch durch den Hauptausschuss.

© Doris Spiekermann-Klaas

Formfehler beim neuen Schulgesetz für Berlin: Die Koalition muss nachsitzen

Weil plötzlich ein Formfehler auftauchte, konnte das neue Schulgesetz am Donnerstag nicht verabschiedet werden. Die Koalition geht dennoch davon aus, dass die angestrebten Änderungen zum nächsten Schuljahr umgesetzt werden können.

Überraschung zur Mittagsstunde: Das seit Monaten diskutierte Schulgesetz mit weit reichenden Konsequenzen für die Berliner Familien konnte am Donnerstag nicht beschlossen werden, weil die Einbeziehung des Hauptausschusses versäumt worden ist. Dies wollte die Opposition nicht durchgehen lassen und drohte mit dem Verfassungsgericht; die Koalition gab nach. SPD und CDU gehen aber davon aus, dass die Geschwisterregelung und alle anderen Änderungen dennoch zum nächsten Schuljahr umgesetzt werden können, falls das Parlament bei seiner Sitzung am 20. März zustimmt.

„Die Koalition hat einen groben handwerklichen Fehler begangen“, kommentierte die Bildungsexpertin der Linken, Regina Kittler, das Versäumnis der Koalition. Die Abgeordnete hatte am Mittwoch eher zufällig erfahren, dass der Hauptausschuss nicht beteiligt worden war und stellte daraufhin den Antrag, das Gesetz zu vertagen. Grüne und Piraten schlossen sich an und schließlich auch die Koalitionsfraktionen, die nicht riskieren wollten, dass das ganze Gesetz vor dem Verfassungsgericht landet und dann noch mehr verzögert würde.

Finanzierung von Sprachförderpflicht unklar

Die plötzlich aufgetretene haushalterische Relevanz beruht darauf, dass die Koalition in der vergangenen Woche noch auf die Schnelle einen zusätzlichen Punkt in das Schulgesetz eingefügt hatte und zwar die Verschärfung der Sprachförderpflicht für Kinder vor der Einschulung. Wie berichtet, soll diese Pflicht mit dem Besuch eines Sprachkurses von zwölf auf 18 Monate verlängert werden und von drei auf fünf Stunden täglich. Das sei nicht kostenneutral zu haben, argumentierte die Linkspartei: Selbst wenn nur 200 Kinder betroffen wären, käme bei einem Kostensatz von rund 3000 Euro pro Jahr und Kind leicht über eine halbe Millionen Euro zusammen. „Wir gingen davon aus, dass diese Mehrausgaben durch das Kitakostendeckungsgesetz aufgefangen werden“, begründete CDU-Bildungsfachmann Stefan Schlede die Entscheidung, den Haushaltsausschuss nicht mit dem Schulgesetz zu befassen. Der wissenschaftliche Dienst des Abgeordnetenhauses wollte dieser Einschätzung aber offenbar nicht folgen.

Die Grünen sind nicht unglücklich über die Verschiebung, weil sie rechtliche Bedenken gegenüber dem vorgezogenen verpflichtenden Sprachtest haben. „Es ist überhaupt nicht klar, ob es einen zuverlässigen Sprachtest für dreieinhalbjährige Kinder gibt“, argumentiert die bildungspolitische Sprecherin Stefanie Remlinger. Wenn es der Senat riskiere, auf der Grundlage eines wissenschaftlich ungesicherten Sprachtests Kinder in die Kita zu zwingen, mache er sich rechtlich angreifbar. Wie berichtet, lehnt auch der Landeselternausschuss Kindertagesstätten diesen Punkt ab, zumal den Eltern, die ihr Kind nicht zum Sprachtest schicken, ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro droht. Mit diesem Bußgeld wolle die SPD doch nur die von SPD-Fraktionschef Raed Saleh gewünschte Kitapflicht „durch die Hintertür“ einführen, hatte Martin Delius von den Piraten schon im Schulausschuss am vergangenen Donnerstag geargwöhnt.

Koalition weiter entschlossen

Die Opposition geht allerdings nicht davon aus, dass sie die Bußgeldregelung mitsamt vorgezogenem Sprachtest noch verhindern kann, denn SPD und CDU sind entschlossen, das ganze Gesetz in der jetzigen Form am 20. März zu beschließen. Wie berichtet, enthält es auch unstrittige Änderungen wie die Erleichterung von Auslandsaufenthalten in der zehnten Klasse und die Bevorzugung von Geschwister- und Bezirkskindern bei der Vergabe von Oberschulplätzen. Kritisch wird von den Grünen und den Piraten das Vorhaben gesehen, die Neugründung freier Berufsschulen zu erschweren. Auch das gehört zum Gesetzespaket.

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