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Foto auf Facebook: Mann in Berliner Polizeiuniform zeigt Hitlergruß

Ein Vermummter in Berliner Polizeiuniform zeigt auf dem Facebook-Profil eines Neonazis den Hitlergruß. Noch ist nicht klar, ob es sich dabei um einen Beamten handelt.

Ein vermummter Mann in Berliner Polizeiuniform, posiert stolz mit Hitlergruß, Waffe und Schlagstock für ein Foto. Diese Aufnahme sorgt seit Dienstagabend für Empörung in sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter. Jetzt prüft der Staatsschutz, ob es sich tatsächlich um einen Berliner Beamten handelt oder lediglich eine alte Uniform für die Nazipose missbraucht wurde. Dem Neonazi, der das Foto veröffentlicht hat, droht zudem ein Verfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Ins Netz gestellt hat das Foto der Rechtsextremist Marco B. aus dem bayerischen Schwandorf. Mit seinem Handy hat er das Bild bereits am Montag hochgeladen. Aufgenommen wurde das Foto offensichtlich am 25. Januar 2012. Auffallend ist, dass sich in der Freundesliste von B. zahlreiche bekannte Neonazis aus Berlin befinden, darunter der frühere NPD-Parteichef Udo Voigt. Das Hitlergruß-Bild ist nicht das einzige Foto auf dem Profil, das die rechtsextreme Gesinnung von B. zur Schau stellt. Zahlreiche antisemitische, rassistische, NS-verherrlichende Motive sowie Hakenkreuze und NPD-Propaganda finden sich auf seiner Seite.

"Der Polizeiliche Staatsschutz beim Landeskriminalamt hat die Ermittlungen aufgenommen”, hieß es am Mittwoch von der Polizei. “Weitere Maßnahmen werden getroffen, wenn die Ergebnisse der laufenden Ermittlungen dazu Anlass geben.” Nach Aussage der Pressestelle seien bereits mehrere Anzeigen wegen des Fotos eingegangen. Einiges spricht dafür, dass es sich um einen echten Polizist handelt.

Der Mann trägt eine Dienstwaffe und auch alle sonstigen Accessoires am Gürtel, die man nicht in einem normalen Kostümverleih bekommt. Andererseits gibt es in Berlin kaum noch Polizisten, die noch die alte, grüne Uniform tragen. Bei einer Verurteilung drohen dem Täter bis zu drei Jahren Gefängnis oder eine Geldstrafe.

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