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Berlin: FPD will Lauschangriffe abwehren

Senat soll jährlichen Überwachungsbericht vorlegen

Die FDP will die Möglichkeiten zur Telefonüberwachung einschränken. Die Überwachungspraxis müsse „angemessen“ und „verhältnismäßig“ sein, sagt der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Alexander Ritzmann. Beides hält Ritzmann für nicht gegeben. Polizei und Staatsanwaltschaften hätten die Abhörpraxis in den vergangenen Jahren immer weiter ausgedehnt, heißt es in einem Antrag der FDPFraktion, der am Donnerstag ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden soll. Doch sei nicht einmal garantiert, dass die Abgehörten nach dem Abschluss der Überwachung informiert würden. Das könne wegen der „Schwere des Eingriffs“ in die Privatsphäre nicht so bleiben, meint Ritzmann.

Tatsächlich haben Berliner Abhörspezialisten einer kleinen Anfrage der FDP zufolge 2001 insgesamt 137 Lauschangriffe begonnen. 1996 waren es 72 Abhöraktionen. Bundesweit sollen sich die Abhöraktionen seit 1995 verfünffacht haben. 20 000 Telefonanschlüsse sind der FDP zufolge im Jahr 2001 bundesweit abgehört worden; das bedeute, dass 500 000 Menschen als Gesprächsteilnehmer abgehört worden sind. Zwei Rechtsgutachten bestätigen, dass weder die Überprüfungspraxis der Gerichte noch die nach Abschluss der Überwachung vorgeschriebene Informationspraxis der Sicherheitsbehörden funktioniert. Die richterlichen Beschlüsse zur Überwachung seien oft nicht sorgfältig bearbeitet; in zehn Prozent der Fälle genügten sie in keinem Punkt den gesetzlichen Vorgaben. Das hat dem Gutachten zufolge mit dem Zeitdruck zu tun, den Polizei und Staatsanwaltschaft vor dem Beginn der Überwachung geltend machen. Angeblich werden in nur 3 Prozent der Fälle die Betroffenen nach dem Ende des Lauschangriffs informiert.

Die FDP will mit ihrem Antrag den Senat verpflichten, einen jährlichen Überwachungsbericht zu veröffentlichen. Der soll zeigen, wie viele Personen mit welchen Begründungen abgehört worden sind – und welches Ergebnis die Abhöraktion hatte. In einem zweiten Antrag fordern die Liberalen den Senat zu einer Bundesratsinitiative auf, der die richterlichen Kontrollmöglichkeiten der Überwacher stärkt. wvb.

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