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Berlin: Fragen rund um die Reha

Teil V: Welche Pflichten zur Mitwirkung hat der Patient und was passiert, wenn er diese verletzt?

Was wird während der Reha vom Patienten erwartet?

Die Kostenträger, Therapieeinrichtungen und sicher auch die Rehabilitanden selbst sind an einer schnellen Genesung interessiert. Deshalb sollte sich der Patient aktiv an der Therapie beteiligen und den Vorgaben des Arztes folgen – und das wird auch von ihm erwartet. „Nicht das Behandeltwerden, sondern das eigene Handeln und das eigenverantwortliche Üben und Trainieren stehen im Vordergrund moderner Rehabilitationskonzepte“, sagt Dirk von der Heide, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV).

Darf ich während der Reha rauchen oder Alkohol trinken?

In jeder Reha herrschen andere Regeln: Die Hausordnung der Einrichtung und die Ver- und Gebote im Rahmen des Therapieplans unterscheiden sich je nach Klinik und Krankheitsbild. Verboten ist meist, was dem Therapieerfolg schadet – also zum Beispiel der Konsum von Alkohol oder Drogen in der Sucht-Rehabilitation und Rauchen in der Reha für Lungenkrankheiten. So ist zum Beispiel im Tannenhof, einer Einrichtung für die Drogen-Entwöhnung, das Rauchen nur in bestimmten Außenbereichen und zu vorgegebenen Zeiten erlaubt. In der Sana Rehabilitationsklinik Sommerfeld, wo neben Orthopädie-Patienten auch Lungenkranke rehabilitiert werden, gibt es ebenfalls ausgewiesene Bereiche im Park, in denen das Rauchen erlaubt ist. Alkohol ist in beiden Einrichtungen tabu.

Was muss die Reha-Klinik tun, um den Rehabilitanden zur Mitarbeit zu motivieren?

Die einzige Maßnahme, um Patienten zu motivieren, bleibt das persönliche Gespräch. Marcus Dräger, Sprecher der Techniker Krankenkasse (TK) Berlin-Brandenburg, sagt: „Wir versuchen generell, die Therapietreue der Versicherten zu verbessern.“ Innerhalb der Reha setzen die Versicherer auf das gute Zusammenspiel zwischen Arzt und Patienten. Deshalb steht am Anfang jeder Reha auch ein gemeinsam mit dem Behandlungsteam ausgearbeiteter Therapieplan. Die Beteiligung des Patienten an der Rehaplanung und -durchführung ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg, zeigen Studien.

Nach der Reha bietet die TK wie viele andere Krankenkassen auch Gesundheits- und Ernährungs-Coaches, die mit persönlichen Anrufen beim Versicherten dessen Motivation für eine langfristige Änderung des Lebensstils vorantreiben sollen.

Bei anderen Reha-Formen wie der Entwöhnung von Suchtmitteln muss es allerdings etwas strenger zugehen. Mit regelmäßigen Urinkontrollen wird während der Entwöhnungsbehandlung überprüft, ob die Patienten abstinent geblieben sind. Rückfälle sind in der Drogen-Reha keine Seltenheit, führen aber nicht notwendigerweise zum Rauswurf. Ist der Abhängige einsichtig und hat weiterhin den Willen zur Reha, wird diese auch fortgeführt. Die Entwöhnungs-Einrichtung Tannenhof formuliert drei grundsätzliche Regeln: Nüchternheit, Respekt und Offenheit. „Werden diese verletzt, wie etwa durch heimlichen Suchtmittelkonsum und mehrfache Gewaltanwendung oder -androhung, kann das zum direkten Ausschluss führen“, sagt Boris Knoblich, Sprecher des Tannenhof Berlin-Brandenburg e.V. Vor dem Abbruch der Reha versuchen die Therapeuten aber immer, zuerst im Gespräch eine Einsicht beim Rehabilitanden zu wecken. Je nach Situation und Fall sind aber auch Sanktionen möglich, wie Einschränkungen beim Ausgang oder bei der Teilnahme an den Freizeitangeboten.

Drohen bei der Verletzung der Mitwirkungspflicht dem Patienten Sanktionen?

Verhindern oder beeinträchtigen Patienten die Durchführung oder den Erfolg der Rehabilitation, weil sie nicht oder nur unzureichend mitwirken, können die Leistungen vorzeitig beendet werden, sagt DRV-Sprecher von der Heide. „Dies ist in der Praxis aber die absolute Ausnahme. In aller Regel gelingt es den Mitarbeitern in den Einrichtungen, Patienten, die zunächst wenig oder gar nicht mitwirken, zu motivieren.“ Sollte die Reha vorzeitig beendet werden müssen, drohen dem Patienten aber keine finanziellen Sanktionen. Denn „die Kosten der Rehabilitation muss der jeweilige Leistungsträger trotz der vorzeitigen Beendigung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften übernehmen.“

Generell gilt also: Verhält sich der Patient nicht wie vom Arzt verordnet, kann sich dadurch die Genesung verzögern und eventuell wird dann ein Folgeantrag für weitere Behandlungen nötig. Schon bei der Entlassung aus der Reha bekommt der zuständige Kostenträger vom Arzt ein Schreiben, in dem der Verlauf der Behandlung beschrieben wird. Wenn deutlich wird, dass das Verhalten des Patienten maßgeblich zum Misserfolg der Behandlung beigetragen hat, wird die Versicherung das bei der Beurteilung des Folgeantrag berücksichtigen.

In Teil VI der „Fragen rund um die Reha“ am Freitag lesen Sie: Wie misst man die Qualität der Rehabilitation?

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