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Berlin: Freie Schulen klagen gegen Einsparungen

Potsdam - Die Millionen-Kürzungen bei den freien Schulen in Brandenburg sind jetzt ein Fall für das Landesverfassungsgericht: Der Potsdamer Anwalt Matthias Dombert hat am Mittwoch die Normenkontrollklage der Oppositionsfraktionen CDU, Grüne und FDP gegen das Ende 2011 trotz massiver Proteste von der SPD/Linke-Koalition beschlossene Spargesetz eingereicht. Parallel dazu vertritt Dombert, der von 1994 bis 2009 selbst Richter am höchsten Gericht des Landes war, angekündigte Verfassungsbeschwerden kirchlicher Schulen.

Potsdam - Die Millionen-Kürzungen bei den freien Schulen in Brandenburg sind jetzt ein Fall für das Landesverfassungsgericht: Der Potsdamer Anwalt Matthias Dombert hat am Mittwoch die Normenkontrollklage der Oppositionsfraktionen CDU, Grüne und FDP gegen das Ende 2011 trotz massiver Proteste von der SPD/Linke-Koalition beschlossene Spargesetz eingereicht. Parallel dazu vertritt Dombert, der von 1994 bis 2009 selbst Richter am höchsten Gericht des Landes war, angekündigte Verfassungsbeschwerden kirchlicher Schulen.

Dombert warf den rot-roten Koalitionären „verfassungsrechtliche Hemdsärmligkeit“ und „ideologische Voreingenommenheit“ vor. Freie Schulen würden durch das Gesetz in der Existenz gefährdet, sie seien gezwungen, das Schulgeld zu erhöhen, was zu sozialer Auslese führe. In der 54-Seiten-Schrift wird zudem vor einem Riss in der brandenburgischen Schullandschaft gewarnt, da besonders kleine freie Schulen in den berlinfernen Regionen bedroht seien. Von einer Gefährdung des Ersatzschulbestandes sei auch auszugehen, heißt es, „wenn Ersatzschulen im Speckgürtel Berlins überleben, in der Uckermark aber in Mittleidenschaft gezogen werden.“ Mit dem im Dezember beschlossenen Gesetz werden die Zuschüsse für die derzeit 129 freien Schulen mit 18 000 Schülern, für die das Land derzeit 129 Millionen Euro gibt, bis 2014 gegenüber dem alten Modell um 14 Millionen Euro gekürzt. Dagegen hatte es massive Proteste gegeben, allein eine Volksinitiative sammelte 36 700 Unterschriften. Das Bildungsministerium, das den Schnitt mit Sparzwängen und einer Benachteiligung staatlicher Schulen begründet, reagierte gelassen auf die Klage. Sprecher Stephan Breiding sagte, die Finanzierung der freien Schulen bleibe „auskömmlich“, die Veränderungen seien „ausgewogen.“ Ob dem so ist, werden Brandenburgs Verfassungsrichter wahrscheinlich im Jahr 2013 entscheiden, ein Jahr vor der nächsten Landtagswahl. Thorsten Metzner

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