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Berlin: Freiheitsstrafe

grübelt über den Kirchenstörer Andreas Roy Wer die Karriere von Andreas Roy verfolgt, könnte auf schräge Gedanken über das deutsche Rechtswesen kommen. Querulanten, so könnte man meinen, genießen Narrenfreiheit.

grübelt über den Kirchenstörer Andreas Roy Wer die Karriere von Andreas Roy verfolgt, könnte auf schräge Gedanken über das deutsche Rechtswesen kommen. Querulanten, so könnte man meinen, genießen Narrenfreiheit. Der massiv beleibte Kirchenstörer findet offenbar immer wieder neue Lücken im Rechtswesen, die es ihm möglich machen, seine Glaubensschau zum Ärger vieler Leute abzuziehen, ohne den Strafvollzug irgendwann einmal von innen kennen zu lernen. Roy nervt nicht bloß, weil der Mann so viel Raum zum Nerven hatte. Man kann sich in manchen Kirchen schon nicht mehr frei bewegen, weil die kircheneigenen Ordnungshüter stets mit dem geltungssüchtigen Störer rechnen müssen. Doch die Justiz kommt ihm nicht bei. Jeder Schwarzfahrer oder Zuschnellfahrer wird leichter zur Verantwortung gezogen, und das spricht sehr dafür, dass man als Querulant mit einem phantasiebegabten Anwalt an der Seite jeden Gerichtssaal als freier Mann verlässt. So sieht es aus. Bei näherer Betrachtung wirkt Roy weniger frei als manisch und besessen. Fast könnte man sagen: Er ist sich selbst Strafe genug.

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