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Berlin: Freispruch in Randaleprozess

Liebigstraße 14: Polizisten machen widersprüchliche Angaben zu Steinewerfer

Acht Wochen nach der Räumung der Liebigstraße 14 und den anschließenden Krawallen musste die Staatsanwaltschaft eine Schlappe einstecken: Der erste Prozess gegen einen als Randalierer angeklagten Mann endete am Dienstag mit Freispruch vom Vorwurf eines Steinwurfs. Nach zum Teil widersprüchlichen Angaben von Polizisten habe sie Zweifel, begründete die Amtsrichterin. Gegen den 36-Jährigen erging jedoch eine Strafe von 600 Euro wegen Widerstands, weil er sich bei seiner Festnahme leicht gewehrt hatte.

Der Angeklagte, dessen Haar zu langen Rastazöpfen verfilzt ist, lachte kurz auf. Er saß drei Wochen in Untersuchungshaft. Nun schien er überrascht. Nur Minuten zuvor hatte der Staatsanwalt mit 15 Monaten Gefängnis eine „deutliche Strafe auch zur Abschreckung“ verlangt. Der Brite B. sei extra für die Veranstaltung angereist, um sich auszutoben. „Das nennt man Krawalltourist.“ Zwei Polizisten hätten ihn unabhängig voneinander beobachtet und ihn aufgrund seiner „extrem auffälligen Erscheinung“ als Täter identifiziert.

Die Stimmung war nach der Räumung von „Liebig 14“ am 2. Februar aufgeheizt. Die Polizei war mit einem Großaufgebot im Einsatz. Am Ende einer Kundgebung gegen 20.15 Uhr hielt sich B., der keinen festen Wohnsitz in Berlin hatte, mit weiteren Personen im Bereich Warschauer Straße/Ecke Kopernikusstraße auf. Ein faustgroßer Stein flog in Richtung eines Polizisten, traf den Beamten am Rücken. Wegen der Schutzbekleidung blieb er unverletzt. Im Prozess belastete er den Angeklagten: „Ich sah, wie er aus der Menge herausgetreten ist, einen Ausfallschritt machte und warf.“

Sechs Zeugen wurden befragt. Die einen sagten, der Werfer habe eine helle Jacke – „hellblau oder hellgrau“ – getragen. Die anderen waren sich ganz sicher, dass die Jacke dunkel war. Einer will die Rastazöpfe gesehen haben. Andere sprachen von einer Kapuze, die der Täter trug. „Zeugen sind das unsicherste Beweismittel“, argumentierte die Verteidigerin. „Es liegt eine Verwechslung vor.“ Der Brite, der zu den Vorwürfen geschwiegen hatte, ergriff kurz vor dem Richterspruch doch noch das Wort, um die These seiner Anwältin zu erhärten: „50 Prozent der Leute dort waren aus der linken Szene und hatten ein prägnantes Aussehen.“

Insgesamt hatte die Polizei bei den Ausschreitungen in Friedrichshain mehr als 80 Demonstranten zunächst festgenommen. In Untersuchungshaft kam lediglich der 36-Jährige. Das juristische „Aufräumen“ wird auf Hochtouren geführt. Im Fall des Briten war die Anklage acht Tage nach den Krawallen fertig, insgesamt liegen bereits neun vor. Der schnelle Prozess signalisierte, dass solche Krawalle konsequent verfolgt werden.

Im ersten Verfahren aber gab es Schwachstellen. „Ich komme nicht über die helle Jacke hinweg“, sagte die Richterin. Deshalb: „Im Zweifel für den Angeklagten.“ Der Staatsanwaltschaft kündigte an, dass seine Behörde Berufung prüfen werde. Kerstin Gehrke

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