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Berlin: Freiwillig Tempo 30 ist verboten Polizei: Kein triftiger Grund für Langsamfahren

Einen Aufkleber auf die Heckscheibe „Freiwillig 30 – Ich fahr’ vor“, und los geht es mit dem Auto über die Berliner Straßen – geht das? Die Berliner Polizei sagt: nein.

Einen Aufkleber auf die Heckscheibe „Freiwillig 30 – Ich fahr’ vor“, und los geht es mit dem Auto über die Berliner Straßen – geht das? Die Berliner Polizei sagt: nein. Wer im Sinne der Grünen auch auf Hauptstraßen ab sofort statt 50 nur 30 Stundenkilometer fährt, bekommt mit den Ordnungshütern Probleme. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürften Kraftfahrzeuge „ohne triftigen Grund“ nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern, heißt es bei der Polizei. Es drohe sonst ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Einen solchen Grund zum Langsamfahren habe, wer dies wegen eingeschränkter Motorleistung, der Zuladung, wegen der Verkehrslage oder des Wetters darf oder muss. Ein objektiver „triftiger“ Grund könne dann noch gegeben sein, wenn Kraftfahrzeuge oder Anhänger geführt würden, die aufgrund bestimmter Umstände mit Geschwindigkeitsschildern gekennzeichnet sein müssen, etwa Krankenfahrstühle als Mini-Pkw oder fahrbare Baubuden. Fahrer von Fahrzeugen, für die aus technischen Gründen niedrigere Geschwindigkeiten vorgeschrieben seien, verfügten ebenfalls über einen „triftigen Grund“ im Sinne der StVO.

Ein Beitrag zu Umweltschutz, sinkenden Unfallzahlen, Lebens- und Wohnqualität wäre der Polizei zufolge kein nach der StVO „triftiger Grund“, um langsam zu fahren. Allerdings käme es wohl auf einen Versuch an. Dass ein Bußgeld vor Gericht Bestand hätte, ist keineswegs gewiss. „Jeder kann sich einen Aufkleber an das Auto machen und 30 fahren, solange keine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben ist und er den Verkehr nicht behindert“, sagt Michael Bücken, Vorsitzender der Verkehrsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln. Statt 50 nur 30 Stundenkilometer zu fahren, liege im Grenzbereich, sei aber eher nicht als Behinderung zu werten. „Der Verkehr fließt ja weiter“, sagt Bücken.

Freiwillige Tempo-30-Fahrer können nicht mit Hilfe der Grünen rechnen. „Eine flächendeckende Beschränkung haben wir ja nie gefordert, sie könnte auch kontraproduktiv sein“, sagt Grünen-Landesvorsitzende Irma Franke-Dressler. Ein Vorstoß für ein freiwilliges Stadt-Limit auf 30 km/h wäre daher jedem Autofahrer individuell überlassen – oder es gründet sich, wie häufiger, eine Bürgerinitiative. Jost Müller-Neuhof

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