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Friedrichshain: Generalbundesanwalt ermittelt wegen Anschlags auf Polizei

36 Stunden nach dem Brandanschlag auf die Friedrichshainer Polizeiwache ist eine mit „autonome gruppen“ gezeichnete Selbstbezichtigung auf einer linken Internetseite veröffentlicht worden.

Der Anschlag auf den Abschnitt 51 wird so begründet: „Von dieser Wache werden die Einsätze gefahren um den reibungslosen Ablauf von Kommerz und Profitmaximierung im Friedrichshainer Kiez zu sichern.“ Erinnert wird zudem an die Räumung der Liebigstraße 14 und an den bevorstehenden 1. Mai.

Die Ermittlungen hat am Mittwoch der Generalbundesanwalt in Karlsruhe an sich gezogen. Dieser hat bei schwersten, gegen den Staat gerichteten Taten ein Auswahlrecht. Ermittelt wird wegen versuchten Mordes. Mindestens sechs Vermummte hatten am Montag um 5.35 Uhr drei Brandsätze in die Sicherheitsschleuse geworfen, als eine Reinigungskraft das Haus betrat. Der 27-Jährige konnte in letzter Sekunde von Polizisten in Sicherheit gebracht werden, er war bereits von zwei Meter hohen Stichflammen umgeben. In dem Bekennerschreiben behaupten die Täter, dass der Mann ein „Bulle“ und nicht in Gefahr gewesen sei. Das Polizeipräsidium stellte klar, dass das Opfer kein Polizist sei und Lebensgefahr bestanden habe.

Wie es bei szenekundigen Beamten bereits am Montag hieß, haben die Täter ein großes Rechtfertigungsproblem in ihrer Szene, da der in Lebensgefahr gebrachte Mann „der Arbeiterklasse“ angehöre und kein Polizist sei. Auffällig sei, dass die Selbstbezichtigung, anders als üblich, mit Rechtfertigungsversuchen beginnt. So heißt es darin, dass die auf den Kreuzungen ausgelegten „Krähenfüße“, die Autoreifen zerstören können, „durch Warndreiecke erkenntlich gemacht“ worden seien. Bei der Polizei hieß es dazu, dass diese „Poller“ bereits vor dem Anschlag wieder weggeräumt worden seien. Wieso ist unklar.

Erleichtert wurde der Anschlag durch ein defektes Schloss in der Außentür, diese stand dadurch etwas offen. Die Gewerkschaft der Polizei fordert nun „eine professionelle Bewachung von Dienstgebäuden“. Dies lehnte das Polizeipräsidium jedoch ab.

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