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Friedrichshain: Tauziehen am Ostkreuz

Der Bahnhof am Ostkreuz soll umgebaut werden. Doch Anwohner wehren sich gegen die Nachtarbeit und fordern mobile Wände gegen den Lärm.

Jahrelang hat die Bahn geplant, wie sie das Ostkreuz, einen der wichtigsten Umsteigepunkte im Netz der S-Bahn, umbauen kann. Bis fast ins letzte Detail wurde ermittelt, wie das 411-Millionen- Euro-Projekt umgesetzt werden kann. Jetzt droht alles zur Makulatur zu werden, weil sich Anwohner – überraschend für die Bahn – gegen die Arbeiten in der Nacht juristisch wehren. Am vergangenen Wochenende durften daher, wie berichtet, die vorgesehenen Arbeiten nicht aufgenommen werden, die eine Nachtarbeit – mit Unterbrechungen in einzelnen Nächten – bis zum 25. Juli vorsahen. Am Freitag will die Senatsumweltverwaltung entscheiden, ob die Arbeiten fortgesetzt werden können.

Der Betrieb der S-Bahn wird unabhängig davon wie geplant eingeschränkt, weil der Fahrplan auch bei einem Verbot der Nachtarbeiten nicht mehr geändert werden könne, wie S-Bahn-Sprecher Ingo Priegnitz sagte. Davon sei ein Viertel der Fahrgäste betroffen.

Die Bahn will auch nachts arbeiten lassen, wenn sich die Baustelle am Gleis befindet. Tagsüber müsste sie in diesen Fällen, abhängig von der Lage der Baustelle, die S-Bahn, die Regionalbahn oder den ICE-Verkehr ins Betriebswerk Rummelsburg unterbrechen. Und Fahrplanänderungen im Fernverkehr müssten über 100 Tage vorher angemeldet werden, heißt es bei der Bahn.

Anwohner wie Jürgen Freymann kritisieren, dass die Ausnahmegenehmigungen für die Nachtarbeit „scheibchenweise“ durch die Senatsverwaltung für Umweltschutz erteilt würden. Den Anwohnern bleibe so immer nur wenig Zeit, wegen des Lärms in ein Hotel zu ziehen, was ihnen die Bahn nach einer Auflage der Umweltverwaltung bezahlen muss.

Freymann, der nach seinen Angaben auch andere Anwohner vertritt und stellvertretend für diese geklagt hat, verlangt, mobile Lärmschutzwände aufzustellen. Dies sei technisch nicht möglich, kontert Projektleiter Mario Wand.

Gegen die Ausnahmegenehmigung hatte Freymann am Freitag eine Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Deren aufschiebende Wirkung hat die Arbeiten verhindert. Sollte die Umweltverwaltung morgen den Sofortvollzug der Arbeiten anordnen, wie es die Bahn will, könnte zunächst weitergebaut werden. Gegen diesen Sofortvollzug kann jedoch wiederum in einem Eilverfahren geklagt werden. Und die Bahn bereitet bereits die nächsten Anträge auf Nachtarbeit vor. Klaus Kurpjuweit

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