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Die 2G-Plus-Regel wird in Berlin ausgeweitet auf körpernahe Dienstleistungen.

© Oliver Berg/dpa

Update

Friseure, Anwesenheitslisten, PCR-Tests: Diese neuen Corona-Regeln gelten jetzt in Berlin

Anders als andere Bundesländer hält der Senat an Einschränkungen fest – und verschärft einige sogar noch. Um das Thema Friseurbesuch gab es zunächst Verwirrung.

Von Sonja Wurtscheid

Seit diesem Samstag, 5. Februar, sind einige neue Corona-Regeln in Kraft. Der Berliner Senat hatte am Dienstag angesichts der noch steigenden Omikron-Welle einige Anti-Corona-Maßnahmen verschärft.

Für Geimpfte und Genesene ist beim Friseur-Besuch in Berlin auch künftig ein Corona-Test nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Die Senatsverwaltung für Gesundheit präzisierte ihre Angaben zu den neuen Regeln am Donnerstag.

Dienstleister im Bereich Körperpflege, wozu neben Friseursalons etwa Kosmetikstudios zählen, können sich zwischen Maske und Test entscheiden, wenn das Tragen einer Maske möglich ist, wie die Gesundheitsverwaltung mitteilte. Das gilt etwa beim Haareschneiden. "Sofern die Wahl auf den Test fällt, sind künftig Geboosterte und vergleichbare Fälle, also frisch Geimpfte oder frisch Genesene, von dieser Testpflicht befreit."

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Die neue Regelung mit den Erleichterungen für Geboosterte sowie frisch Geimpfte und Genesene gilt der Gesundheitsverwaltung zufolge von Samstag an. Am Dienstag hatte die Verwaltung zunächst nicht darauf hingewiesen, dass keine Testpflicht gilt, wenn das Tragen einer Maske möglich ist. Das hatte bei zahlreichen Friseuren und auch bei der Berliner Friseur-Innung Irritationen und Ärger zur Folge.

Außerdem müssen Anwesenheitsdaten künftig nicht mehr abgegeben werden. "Die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation in den Bereichen Veranstaltungen, Gastronomie, Beherbergung und Sport entfällt komplett", sagte Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) am Dienstag nach der Senatssitzung. 

Hintergrund sei, dass Gesundheitsämter nur noch Kontaktpersonen ermitteln, wenn vulnerable Gruppen betroffen sind. Somit brauche man auch die Anwesenheitsdaten nicht mehr. Der Senat hat Gote zufolge zudem den Vertrag mit der Luca-App gekündigt. Diese sei in ihrer Funktion nicht mehr notwendig.

Schnelltest in Teststelle ersetzt PCR-Test

Zudem nahm der Senat die Beschlüsse der vergangenen Bund-Länder-Runde in die hiesige Corona-Verordnung auf. Damit wird die Pflicht, nach einem positiven Schnelltest einen PCR-Test zu machen, aufgehoben. Stattdessen reicht ein Antigentest in einer zertifizierten Teststelle, um offiziell als Corona-positiv zu gelten. Hintergrund sind hohe Infektionszahlen und begrenzte Laborkapazitäten.

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Auch für das Freitesten nach einer Infektion ist kein PCR-Test mehr nötig, ebenso wenig bei einer roten Corona-Warn-App. Auch hier reicht ein Antigentest in einer zertifizierten Teststelle, genauso wie für den Nachweis über eine Infektion für den Arbeitgeber. Der Bund überarbeite in den kommenden Tagen seine Testverordnung, sagte Gote. Ziel sei es, dass Infizierte den Nachweis direkt von den Teststellen erhalten.

[Lesen Sie mehr bei Tagesspiegel Plus: Testen, um zu bleiben: So geht es nach den Ferien in Berlins Kitas und Schulen weiter]

"Das Anrecht auf einen kostenfreien PCR-Test bleibt bestehen. Die Labore werden aber angewiesen oder beauftragt, für bestimmte Personengruppen die Tests vorzugsweise zu analysieren", sagte Gote auf Nachfrage. "Das heißt im Klartext: Wer darauf besteht, trotzdem einen PCR-Test zu machen und nicht zu der genannten Personengruppe gehört, der muss dann länger auf sein Ergebnis warten."

Auch pflegende Angehörige werden priorisiert

Aus Gotes Sicht ist das eine Erleichterung. "Es wird den Bürgerinnen und Bürgern leicht gemacht, zum Schnelltest zu gehen. Denn da kriege ich das Ergebnis sehr schnell und bin genauso auf der sicheren Seite wie mit dem PCR-Test." Eine gute Nachricht sei, dass "zu den priorisierten Gruppen auch die pflegenden Angehörigen gehören".

Weiter wird der Genesenenstatus analog zur Entscheidung im Bund auch in Berlin von sechs auf drei Monate verkürzt. Auch dies gilt ab Samstag. Als genesen gilt man dem Robert-Koch-Institut zufolge zwischen Tag 28 und Tag 90 nach dem positiven Test. An Hochschulen wird zudem eine FFP2-Maskenpflicht eingeführt (außer bei Prüfungen und für vortragende Personen).

[Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Textes hieß es, der Genesenenstatus gelte am dem Tag des offiziellen positiven Testergebnisses. Tatsächlich gilt aber erst mindestens 28 Tage nach dem positiven Test als genesen. Wir haben den Fehler korrigiert.]

Derzeit beliebt auf Tagesspiegel Plus:

Umweltsenatorin und Bürgermeisterin Bettina Jarasch, die die Regierende während ihres Urlaubs vertritt, verteidigte den Kurs des Senats. "Angesichts der Tatsache, dass wir den Scheitelpunkt der jetzigen Welle noch nicht erreicht haben, glauben wir nicht, dass jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Öffnungsdebatte ist", sagte die Grünen-Politikerin. Aktuell steige die Hospitalisierungsrate. "Was wir vor allem beobachten, ist, dass die Omikron-Variante des Virus auch die Maßnahmen noch einmal auf den Prüfstand stellt. Das bedeutet auch, dass einiges, das bisher gegolten hat, nicht mehr gilt und angepasst werden muss."

Keine Änderungen beim Einkaufen 

Beim Einkaufen ändert sich vorerst nichts. Egal ob Modegeschäft oder Elektronikmarkt, auf die 2G-Regel, die in Teilen des Einzelhandels abseits der Grundversorgung gilt, will der Senat noch nicht verzichten. Es sei der falsche Zeitpunkt, eine solche Debatte zu führen, sagte Jarasch. Der Handelsverband Berlin-Brandenburg und die Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU fordern, die Regelung abzuschaffen, nach der nur Geimpfte oder Genesene im Facheinzelhandel einkaufen dürfen. Das will auch der Handelsverband Deutschland (HDE). In mehreren Bundesländern gilt die 2G-Regel im Einzelhandel nicht mehr.

In ihrer Einschätzung der aktuellen Corona-Lage verwies Gesundheitssenatorin Gote darauf, dass die Inzidenz - also die Zahl der Infektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen - seit dem Wochenende in Berlin leicht zurückgehe. Am Dienstag lag der Wert 1761,2. „Ich möchte hier an der Stelle nicht so weit gehen und sagen, dass das schon ein Trend ist oder ein Signal, dass wir die Spitze der Welle erreicht hätten. Da wäre ich sehr vorsichtig“, so Gote. (mit dpa)

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